Schwandorf. An einem 1,5 Hektar großen Areal an der Libourne-Allee hat ein Investor Interesse bekundet. Er möchte das fragliche Areal für eine wohnbauliche Nutzung entwickeln – die dafür nötige Änderung im Flächennutzungsplan hat der Planungs- und Umweltausschuss einstimmig beschlossen.

 

 

Das Gebiet rund um die Libourne-Allee hat das Interesse eines Investors geweckt. Das wurde am Dienstag in der 3. Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses des Schwandorfer Stadtrats bekannt. Konkret handelt es sich um eine 1,5 Hektar große Fläche, die eine verkehrsgünstige Lage aufweist. Aus diesem Grund war sie bislang als weitere Flächenreserve für eine mögliche gewerbliche Nutzung ausgewiesen, erklärte Baudirektor Reinhard Schade. Allerdings liegt westlich und nördlich des fraglichen Areals eine Wohnnutzung vor, sodass eine gewerbliche Nutzung mit gewissen Einschränkungen verbunden wäre, insbesondere mit Blick auf eine mögliche Lärmbelastung.

Nun würde ein Investor das Gebiet gerne nutzen, um den Bereich für eine wohnbauliche Nutzung zu entwickeln. Über konkretere Pläne des Interessenten ist bislang zwar nichts bekannt, informierte Schade das Gremium. Es sei aber im Bereich des Möglichen, dass es sich auch um einen geförderten Wohnungsbau handelt. In der Stadt war das zuletzt wiederholt ein größeres Thema, da ein offensichtlicher Bedarf nach derartigen Wohnungen besteht. Die neue Nutzung des Areals erfordert wiederum eine Änderung des bisherigen Flächennutzungsplans – aus dem „Gewerbegebiet mit Einschränkungen“ muss dann eine Wohnbaufläche werden.

Flächennutzungsplan angepasst

Bei den Stadträten stieß das auf uneingeschränkte Zustimmung, ohne weitere Diskussionen auszulösen. Sie gaben dem Antrag der Verwaltung einstimmig grünes Licht. Der Wohnungsbau werde grundsätzlich begrüßt, brachte SPD-Stadtrat Manfred Schüller die allgemeine Haltung auf den Punkt, denn die Nachfrage sei vorhanden. Der Stadtrat Andreas Wopperer, Vorsitzender der CSU-Fraktion, sah in dem möglichen Projekt sogar eine weiteren Bestandteil der „Erfolgsgeschichte des Wohnungsbaus in Schwandorf“. „Wo Parzellen da sind“, so Wopperer, „sind die immer ruckzuck weg.“

Wegen der Nähe zu den umliegenden Gewerbegebieten sei jedoch davon auszugehen, dass die Fläche hinsichtlich möglicher Lärmimmissionen vorbelastet sein könnte. Im weiteren Verfahren, betonte der Baudirektor, müssten diese Belange jeweils angemessen berücksichtigt werden. Diesbezüglich wolle man analog zum Buchmanngelände verfahren, das ebenfalls an Bereiche grenzt, die für Wohnzwecke genutzt werden. Nach dem Beschluss der Stadträte wird die Verwaltung, sobald die nötigen Unterlagen erarbeitet sind, den geänderten Flächennutzungsplanortsüblich bekannt machen.

Keine Einwände gegen die Waldfabrik

Grund zur Freude hatte auch die Firma Horsch. Der weltweit operierende Landmaschinenhersteller hat seinen Firmensitz im Schwandorfer Geweberegebiet Sitzenhof, gelegen im Ortsteil Ettmansdorf. Unter dem Label „Waldfabrik“ soll dieser zukünftig ausgebaut werden, um die bestehende Betriebsfläche zu erweitern. Geplant sind unter anderem eine Logistik- und Produktionshalle sowie eine Lagerfläche. Der Planungs- und Umweltausschuss hatte sich mit diesem Vorhaben zuletzt in seiner Sitzung vom 20. April befasst.

Mittlerweile konnte Baudirektor Schade die Ergebnisse der Beteiligung der Öffentlichkeit vorstellen, die zwischen dem 07. Mai und dem 11. Juni durchgeführt wurde. Im Rahmen dessen konnten Privatpersonen, aber auch Träger öffentlicher Belange etwaige Bedenken geltend machen. Doch offenbar sind die Schwandorfer zufrieden mit dem Vorhaben der Firma Horsch, die mit rund 600 Mitarbeitern allein in Schwandorf zu einem der wichtigsten Arbeitgeber zählt. Gegen das Vorhaben seien demnach keine wesentlichen Bedenken eingebracht worden, informierte Schade. Lediglich 12 Hinweise von Behörden oder anderen Trägern öffentlicher Belange seien eingegangen, die nach einer gründlichen Abwägung aber keine Änderung des bestehenden Bebauungsplans notwendig machen.

Wenig überraschend hat sich das Gremium dem einstimmig angeschlossen. Der Satzungsbeschluss wurde damit offiziell verabschiedet und wird nun abermals ortsüblich bekannt gemacht.