49 Fälle am Freitag, 40 am Samstag - ein Todesfall

Mit 49 Fällen am Freitag und 40 am Samstag steigt die Gesamtzahl der Corona-Infektionen auf 7.238. Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt laut Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) und Robert-Koch-Institut (RKI) heute bei 189,4 und damit exakt um den Wert 100 niedriger als vor 14 Tagen am Sonntag, 28. März. Die Zahl der Todesfälle ist auf 139 gestiegen. Im Krankenhaus Burglengenfeld verstarb ein 60-jähriger Mann, der zu Hause gelebt hatte. Vier der zuletzt verstorbenen sechs Personen waren im Alter von 60 bis 65 Jahren.


Wer heute auf das COVID-19-Dashboard des Robert Koch-Instituts klickt, erfährt folgenden Hinweis: „Rund um die Osterfeiertage und -ferien ist bei der Interpretation der Fallzahlen zu beachten, dass aufgrund der Ferienzeit weniger Personen einen Arzt aufsuchen, wodurch auch weniger Proben genommen und weniger Laboruntersuchungen durchgeführt werden. Dies führt dazu, dass weniger Erregernachweise an die zuständigen Gesundheitsämter gemeldet werden." Das RKI geht also davon aus, dass sich nicht nur das Infektionsgeschehen, das sich über Ostern zugetragen hat, sondern auch das Infektionsgeschehen, das sich in der heute zu Ende gehenden Ferienwoche zugetragen hat, erst mit zeitlicher Verzögerung in den Fallzahlen widerspiegeln wird.

Zwölfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung geändert

Am Freitagabend verfügte das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege die Zweite Änderung der aktuell geltenden Zwölften Verordnung. Dazu wurde im Bayerischen Ministerialblatt eine ausführliche Begründung veröffentlicht. Einen breiten Raum dieser Begründung nimmt die Testpflicht an Schulen ein. Durch die Testungen soll ein noch höheres Maß an Sicherheit erreicht werden, dass die Schülerin oder der Schüler bei der Teilnahme am Präsenzunterricht nicht infektiös ist.

Die Staatsregierung geht davon aus, dass die Testpflicht eine geeignete, erforderliche und verhältnismäßige Maßnahme darstellt und vor allem ein milderes Mittel ist gegenüber einer Schulschließung, die zu schwerwiegenden Einschränkungen und Belastungen betroffener Kinder und ihrer Familien führen sowie Bildungsungerechtigkeit verstärken kann. Nach Einschätzung des Verordnungsgebers stellt die an einen negativen Testnachweis geknüpfte Beschränkung des Zugangs zum Präsenzunterricht in der aktuellen Situation ein geeignetes Mittel dar, die Dynamik des Infektionsgeschehens einzudämmen. Durch die Anknüpfung der Teilnahme am Präsenzunterricht an einen negativen Testnachweis gelingt es in höherem Maße, infektiöse Schülerinnen und Schüler frühzeitig zu erkennen, vom Unterrichtsbesuch in Präsenz fernzuhalten und Ansteckungen in der Schule zu vermeiden. 

Eine Zugangsbeschränkung gilt auch für diejenigen Schülerinnen und Schüler, die bzw. deren Eltern sich einer Testdurchführung verweigern. In solchen Fällen ist ein temporäres Fernbleiben vom Präsenzunterricht zum Schutz der Mitschülerinnen und Mitschüler und den an der Schule tätigen Personen dringend geboten. Nicht am Präsenzunterricht teilnehmende Schülerinnen und Schüler erfüllen ihre Schulbesuchspflicht durch die Wahrnehmung der Angebote im Distanzunterricht bzw. im Distanzlernen; ein Anspruch auf bestimmte Angebote besteht nicht. Dies bedeutet: Wenn es Distanzunterricht an der Schule für die jeweilige Jahrgangsstufe gibt, sind die Schülerinnen und Schüler, die keinen negativen Coronatest nachweisen können bzw. wollen, verpflichtet, am Distanzunterricht teilzunehmen. Andererseits sind die Schulen nicht verpflichtet, bestimmte Distanzangebote für diese Schülerinnen und Schüler einzurichten. 

Die Schülerinnen und Schüler bleiben auch bei einer Testverweigerung regelmäßig an das Unterrichtsgeschehen angebunden und im Klassenverband verwurzelt. Selbstverständlich sind die Schülerinnen und Schüler, die kein negatives Testergebnis vorweisen möchten, verpflichtet, am Distanzunterricht teilzunehmen, wenn und solange dieser von der Schule angeboten wird.

Informationen zu Corona sind in unserer Landkreishomepage unter dem Button „Coronavirus" zusammengefasst.

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