Cannabis im Fenster, Hakenkreuze auf Facebook

Bild: (c) Uschi Dreiucker, pixelio.de

Am 02.07.2017, 21.13 Uhr, erhielt die PI Schwandorf eine Mitteilung über eine Cannabispflanze an einem Fensterbrett in der Hochrainstraße. Die eintreffende Streife der PI Schwandorf konnte die Pflanze ebenfalls erkennen. Die Wohnungsinhaberin versuchte die Pflanze zu verstecken.

Eine sofortige Wohnungsdurchsuchung konnte dies verhindern, des weiteren wurden noch zwei weitere Pflanzen, sowie eine geringe Menge Crystal Meth und ein LSD-Trip aufgefunden. Die Wohnungsinhaberin erhält dementsprechende Anzeigen nach dem Betäubungsmittelgesetz. Alle Betäubungsmittel wurden sichergestellt.

Zusätzlich konnten die Beamten bei der Sichtung des Handys eines Besuchers in der Wohnung feststellen, dass der Mann Hakenkreuze und SS-Runen in seinem Profilbild verwendete. Damit sind die Kennzeichen für eine Vielzahl von Personen zu erkennen. Deshalb ist der Tatbestand eines Vergehens gem. § 86a StGB,  Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, verwirklicht.

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