Der Digitalisierung gehört die Zukunft. Was schon vorher in aller Munde war, wird in Zeiten der weltweiten Pandemie deutlicher denn je. Wenn vor allem Social Distancing die Verletzlichsten in unserer Gesellschaft schützen kann, sind kontaktlose Serviceangebote im Alltag gefragt.


Digitale Lösungen

Dies trifft gerade für die vielen Technologien im Haushalt zu, die regelmäßig gewartet und abgelesen werden müssen. Bis dato ist dafür häufig der Besuch eines Monteurs, Technikers oder eines Ablesers nötig. Schon die damit einhergehende Terminkoordination bedeutet mitunter einen Mehraufwand, wenn dafür Urlaubstage genommen oder Arbeitstage nach Hause verlegt werden müssen. Zudem stellt sich in Zeiten von Corona einmal mehr die Frage, inwieweit die Bewohner damit ein unnötiges Infektionsrisiko eingehen. Smarte digitale Lösungen, die per Funk abgelesen werden können, bieten dagegen größtmögliche Sicherheit im Sinne der gegenwärtigen Abstandsregeln und der dennoch wichtigen Funktionsüberprüfung bestimmter Geräte wie zum Beispiel Rauchwarnmeldern. Außerdem sparen diese Lösungen Zeit und reduzieren den Verwaltungsaufwand.
Ablesewerte per Funk

Auch die aktuelle Europäische Energieeffizienz-Richtlinie (EED) fordert fernablesbare Erfassungsgeräte (Zähler und Heizkostenverteiler) sowie die unterjährige Bereitstellung von Verbrauchsinformationen für Mieter und Bewohner. Diese können so auf der Basis der aktuellen Verbrauchsdaten ihren Energieverbrauch jederzeit anpassen und optimieren. Der Vermieter wiederum profitiert von der frühzeitigen Überlassung einer Heizkostenabrechnung. Als einer der ersten Anbieter auf dem Markt hat beispielsweise Techem bereits 2010 die stationäre Funktechnik bei Heizkostenverteilern eingeführt und seitdem permanent weiterentwickelt. 

Via Mobilfunk werden die Ablesewerte direkt an das Unternehmen übertragen. Mithilfe eines Online-Portals sollen sich Bewohner zukünftig auch digital über ihren Verbrauch informieren können. Unter www.techem.de gibt es weitere Informationen zur Funktionsweise der unkomplizierten Erfassung des Energie- und Wasserverbrauchs. 

Ab dem 25. Oktober 2020 müssen gemäß EED alle neu installierten Zähler fernauslesbar und bis spätestens zum 1. Januar 2027 alle bisher installierten Zähler entsprechend nachgerüstet sein. (djd)