Agentur für Arbeit: Zu beachten bei Kündigungen zum Saisonende

Schwandorf. Zum Ende der Saison in den Bau-, Bauneben- und Außenberufen sind Arbeitgeber aufgrund der Witterung oder Auftragslage teils gezwungen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu entlassen.


Betroffene sind gesetzlich verpflichtet, sich innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der Kündigung bei der Arbeitsagentur arbeitsuchend zu melden. Spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit muss die Arbeitslosmeldung erfolgen. Seit 1. September ist hierfür wieder eine persönliche Vorsprache in der Agentur für Arbeit erforderlich.

Die Agentur für Arbeit bittet alle Arbeitgeber, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Zuge der Kündigung auf die aktuellen Regelungen hinzuweisen. In den kommenden Tagen wird an alle Unternehmen aus den traditionell verstärkt von Saisonkündigungen betroffenen Branchen ein Schreiben samt Formular zur Arbeitslosmeldung übersandt, das an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgehändigt werden kann. Diese werden gebeten, das Formular (welches auch online unter https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/schwandorf/download/1533759574032.pdf bereit steht) vollständig ausgefüllt zur persönlichen Arbeitslosmeldung mitzubringen, um eine längere Wartezeit zu vermeiden. Terminvereinbarungen sind unter der Telefonnummer 0800 4 555500 möglich.

Viele weitere Kundenanliegen lassen sich über die digitalen e-Services der BA erledigen. Ausführliche Informationen stehen unter folgendem Link: https://con.arbeitsagentur.de/prod/profil/profil-ui/eservices.

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