Wegen einer Ordnungswidrigkeit nach dem Gesetz zum Schutz der Sonn- und Feiertage muss sich ein 77-jähriger Rentner aus der Gemeinde Runding verantworten.

Er wurde am Sonntag nach einem Hinweis aus der Bevölkerung von einer Polizei bei Schalungsarbeiten am Dach eines Wohnhauses angetroffen.