Auf der Suche nach geeigneten Mietobjekten

Schwandorf. Das Landratsamt Schwandorf und die Regierung der Oberpfalz suchen für die Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen neue Objekte zur Anmietung im Landkreis. Der Freistaat Bayern tritt als zuverlässiger Vertragspartner im Mietvertrag auf.


In Betracht kommen einzelne Wohnungen, Wohnhäuser oder gewerbliche Objekte. Hierbei werden größere Objekte als Gemeinschaftsunterkünfte von der Regierung der Oberpfalz angemietet und einzelne Wohnungen und Wohnhäuser als dezentralen Unterkünfte vom Landratsamt Schwandorf. 

Die Unterkünfte sollten über fußläufig erreichbare Einkaufsmöglichkeiten von Gütern des täglichen Bedarfs oder eine gute ÖPNV-Anbindung zur nächstgrößeren Ortschaft verfügen. Die Mietverträge werden in der Regel als Zeitmietverträge über eine Dauer von ein bis drei Jahren abgeschlossen. Es sind aber auch unbefristete Verträge möglich.

Wer Eigentümer einer Immobilie ist und Interesse an der Vermietung hat, wird gebeten, sich mit dem Landratsamt Schwandorf unter der Telefonnummer 09431 471-241 oder per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. in Verbindung zu setzen. Vermieter von Gemeinschaftsunterkünften können sich direkt an die Regierung der Oberpfalz per Telefon 0941 5680-1630 oder per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. wenden.

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