Die Agentur für Arbeit Schwandorf bietet vielseitige und individuelle Förderprogramme an, um Menschen beim Erwerb eines Berufsabschlusses zu unterstützen.

„Einen Berufsabschluss zu erwerben lohnt sich. Die Erfahrung zeigt, dass dieser im Verhältnis zu einer Helfertätigkeit meist zu einem stabileren Beschäftigungsverhältnis sowie einem besseren Einkommen und später einer höheren Rente führt", betont Markus Nitsch, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Schwandorf. Der Agenturleiter empfiehlt daher allen Beschäftigten, die über keine abgeschlossene Ausbildung verfügen, sich bei der Agentur für Arbeit zu melden. Es stehen vielseitige Fördermöglichkeiten bereit.


Ausbildung und Umschulung in Teilzeit

Im vergangenen Jahr haben im Schwandorfer Agenturbezirk knapp 240 Personen eine geförderte abschlussorientierte berufliche Weiterbildung begonnen, darunter neun Personen bzw. 3,8 Prozent in Teilzeit.

„Zahlreiche Menschen können aufgrund von familiären Verpflichtungen wie der Pflege von Angehörigen oder der Erziehung von Kindern nicht in Vollzeit arbeiten, möchten sich aber beruflich weiterentwickeln. Dennoch beginnen nur wenige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss eine Ausbildung in Teilzeit, wie die Statistik zeigt. Einer der Gründe ist erfahrungsgemäß, dass nicht allgemein bekannt ist, wie viele attraktive Angebote es für Teilzeitausbildungen mittlerweile in der Region gibt", führt der Agenturleiter aus. Je nach den individuellen Voraussetzungen der Beschäftigten kommt entweder eine Erstausbildung oder eine erwachsenengerechte betriebliche Einzelumschulung in Frage, um einen Berufsabschluss zu erwerben.

Bei einer Ausbildungszeit, einschließlich des Berufsschulunterrichts von 25 bis 30 Stunden in der Woche, kann der Berufsabschluss in der gleichen Zeit erworben werden, wie bei einer Ausbildung in Vollzeit. Arbeiten Beschäftigte weniger als 25 Stunden in der Woche, wird die Ausbildungszeit um ein Jahr verlängert. Es gilt zu beachten: Während die Arbeitszeit im Betrieb meist individuell zwischen den Auszubildenden und ihren Vorgesetzen vereinbart werden kann, erfolgt der Berufsschulunterricht auch bei Teilzeitausbildungen in der Regel in Vollzeit.

Manchmal treten während einer Ausbildung Umstände ein, die einer Weiterführung in Vollzeit entgegenstehen. Betroffene sollten deshalb nicht ihre Ausbildung abbrechen, sondern lieber zeitnah das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen. Liegen triftige Gründe vor, sind die meisten Betriebe bereit, die wöchentliche Arbeitszeit entsprechend der Situation anzupassen.

Zum Lernen ist man nie zu alt (Zukunftsstarter)

Eine Möglichkeit für Arbeitgeber die eigenen Beschäftigten weiterzubilden, bietet das Programm „Zukunftsstarter" der Bundesagentur für Arbeit. Dieses richtet sich speziell an Arbeitnehmer zwischen 25 und 35 Jahren, die über keine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen oder seit mindestens vier Jahren eine un- oder angelernte Tätigkeit ausüben.

Mithilfe des Programms erwerben die Teilnehmer im Rahmen von Umschulungen bzw. Lehrgängen zur Vorbereitung auf die Externenprüfung oder berufsanschlussfähiger Teilqualifikationen einen anerkannten Berufsabschluss. So werden Arbeitgeber selbst zu Fachkräftemachern und leisten einen wertvollen Beitrag für den Erfolg des Unternehmens.

Interessierte Betriebe können sich bei Fragen gerne unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 4 555520 an den gemeinsamen Arbeitgeber-Service der Arbeitsagentur und der Jobcenter wenden.

Selbstverständlich bietet die Agentur für Arbeit unabhängig vom Programm „Zukunftsstarter" auch weiterhin zahlreiche attraktive Umschulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen für Arbeitssuchende und Beschäftigte unter 25 Jahren bzw. über 35 Jahren an.