Ausweitung der LKW-Maut

MdB Karl Holmeier informiert: Verkehrsausschuss stimmt Ausweitung der LKW-Maut auf alle Bundesstraßen zu und bringt Änderungen auf den Weg - Landwirtschaftliche Fahrzeuge sind von der Maut befreit.

Der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur des Deutschen Bundestages hat dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Ausweitung der LKW-Maut auf alle Bundesstraßen zugestimmt und einzelne Änderungen auf den Weg gebracht. Hierzu erklärt der zuständige Berichterstatter und verkehrspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe, Karl Holmeier:

„Mit der Ausweitung der Lkw-Maut wird die solide Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur noch mehr gestärkt. Sie ist ein weiterer Schritt hin zu einer nutzerfinanzierten Straßenverkehrsinfrastruktur. Insgesamt sind 39.000 km Bundesstraßen von der neuen Regelung betroffen, wodurch mit zusätzlichen geschätzten 2 Mrd. Euro/Jahr Mehreinnahmen gerechnet wird. Konkrete Zahlen wird das neue Wegkostengutachten 2018 bis 2022 liefern. Die Mehreinnahmen sollen ausschließlich in den Verkehrshaushalt fließen. Spätestens bis Ende 2017 soll eine Prüfung der Ausweitung der Maut auf kleinere Lkw mit 3,5 bis 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht und auf Fernbusse sowie der Einbeziehung der Lärmkosten durchgeführt werden.

Im Rahmen der parlamentarischen Beratungen hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion auch einen Änderungsantrag sowie einen Entschließungsantrag auf den Weg gebracht. Beide haben ebenfalls eine Mehrheit im Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur gefunden.

Ausgenommen von der Maut sind nach § 2 Güterkraftverkehrsgesetz land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge, die land- und forstwirtschaftliche Bedarfsgütern oder Erzeugnisse transportieren. Mit dem verabschiedeten Änderungsantrag befreien wir landwirtschaftliche Fahrzeuge im geschäftsmäßigen Güterverkehr mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h von der Maut. Darüber hinaus ermächtigen wir das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, die Mautpflicht auf genau bezeichnete Abschnitte von Straßen nach Landesrecht auszudehnen, wenn dies zur Vermeidung von Mautausweichverkehren, aus Gründen der Verkehrssicherheit oder wegen ihrer Verknüpfungsfunktion von Schwerpunkten des LKW-Aufkommens mit dem Bundesfernstraßennetz gerechtfertigt ist. Schließlich eröffnen wir die Möglichkeit, die erhobenen Mautdaten in anonymisierter Form allen Interessierten gebührenfrei zur Verfügung zu stellen.

In unserem Entschließungsantrag fordern wir die Bundesregierung auf, unterschiedliche Mautsätze für Bundesautobahnen und Bundesstraßen im Rahmen des rechtlich Möglichen und um unerwünschte Lenkungswirkungen zu verhindern zu vermeiden und hierzu – soweit notwendig – entsprechend die Verständigung mit der EU-Kommission zu suchen. Damit wollen wir verhindern, dass ländliche Regionen zusätzlich zu ihrem strukturellen Nachteil gegenüber Ballungsräumen mit höheren Mautkosten belastet werden. Zudem soll die Bundesregierung zum Start der LKW-Maut auf allen Bundesstraßen im Jahr 2018 die Mautteilsätze der Infrastrukturkosten anhand der Achslast bestimmen und nicht wie bisher anhand der Achsenzahl. Mit dieser Regelung wollen wir Gerechtigkeit schaffen zwischen dem Handwerker, der mit seinem vierachsigen Gespann im Bereich von 10 Tonnen unterwegs ist, und dem Fuhrunternehmer, der mit seinem Vierachser 40 Tonnen Güter über die Straßen bewegt. Zur Entlastung der deutschen Fuhrunternehmen soll die Mautharmonisierung optimiert und besser auf die Bedürfnisse der Fuhrunternehmen in Deutschland abgestimmt werden, damit sie diesen finanziell auch im vollen Umfang zur Verfügung gestellt werden kann. Abschließend fordern wir die Bundesregierung auf, dass sie sich die bestimmungsgemäße Verwendung des Mautaufkommens im Rahmen des rechtlich Möglichen von den Ländern in geeigneter Weise nachweisen lässt, da die Baulast bei etwa 8 % der Bundesstraßen bei den Kommunen liegt. Wir wollen, dass die Mauteinnahmen bei diesen Kommunen ankommen.“

Die Erstreckung der LKW-Maut auf allen Bundesstraßen soll "Mitte 2018 bis 1. Juli 2018" in Kraft treten.

 

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