Bauarbeiten am Eixendorfer Stausee gehen weiter

Bild: (c) Peter Kirchhoff, pixelio.de  -  Das Verwaltungsgericht Regensburg hat, wie der Landkreis Schwandorf mitteilt,  die Bauarbeiten für die Wasserkraftanlage am Eixendorfer Stausee nicht gestoppt. Mit Beschluss vom 31.10.2016 lehnten die Richter den Antrag des Bund Naturschutz in Bayern e.V. auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die Wasserkraftanlage ab.

In der Begründung des Beschlusses bezieht sich das Verwaltungsgericht Regensburg überwiegend auf die Begründung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs im Beschluss vom 23.02.2016 zum Antrag des Fischereivereins Neunburg vorm Wald auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung. Auch der damalige Antrag wurde abgelehnt, da ein hohes öffentliches Interesse am Bau der Wasserkraftanlage an der Vorsperre des Eixendorfer Stausees besteht. Die Anlage soll 175 bis 200 Haushalte mit Strom versorgen sowie einen Beitrag zur Erforschung neuer Wasserkrafttechnologien liefern. Das Verwaltungsgericht schloss sich auch der Meinung des Verwaltungsgerichtshofs an, dass eine erhebliche Beeinträchtigung der Muschelvorkommen oder eine Verschlechterung der Wasserqualität durch das Vorhaben nicht zu erwarten sind.

Trotz dieser erneuten Entscheidung im vorläufigen Rechtsschutz bleibt der Ausgang des Hauptsacheverfahrens weiter offen. Über die Klage des Bund Naturschutz in Bayern e.V. vom 07.01.2015 gegen den Bescheid vom 05.12.2014, mit dem das Landratsamt Schwandorf den Betrieb der Wasserkraftanlage bewilligt hatte, ist noch nicht entschieden.

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