Bodenwöhr/Taxöldern. Baugebiet Ziegelzell: Das Bauleitplanverfahren läuft, vor allem zu den Zufahrten gibt es unterschiedliche Meinungen, teilweise auch Kritik. Der Ostbayern-Kurier führte dazu mit Bürgermeister Georg Hoffmann folgendes Email-Interview (zitierte Antworten des Bürgermeisters im folgenden Mager-Text wörtlich übernommen):


1. Der Gemeinde ist es nicht gelungen, von Herrn Brunner eine Teilfläche des Faderl-Haus-Grundstücks zu erwerben. Dennoch wird im aktuellen Bebauungsplan-Entwurf für die geplante südliche Zufahrt eine solche Teilfläche überplant. Wie wollen Sie diesen Konflikt lösen?

Ein Bebauungsplan ist ein Werk der im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens geschaffen wird. Darin enthalten sind mehrere Verfahrensschritte und vor allem im Rahmen eines Abwägungsverfahrens Entscheidungen des Gemeinderats verankert, die der Gemeindeverwaltung das weitere Vorgehen vorgeben.

Die Überplanung einer Fläche in einem Bauleitplanverfahren ist zulässig. Sie bildet nur die Grundlage für eine künftige mögliche Bebauung.
Da Herr Brunner Einwände gegen die Überplanung erhoben hat, ist im kommenden Abwägungsverfahren vom Gemeinderat eine Entscheidung zu treffen. Die Gemeinde besitzt eine vermessene Zufahrt von 8.50 m Breite, welche absolut ausreichend ist für eine Erschließung des Baugebietes. Im südlichen Bereich wäre auch nur ein Fußweg möglich. Wir lassen die Varianten aufbereiten und der Gemeinderat beschließt diese wie bei allen Varianten die zur Entscheidung vorgelegt wurden.

2. Im Plan ist neben dem bestehenden Spielplatz in besagter südlicher Einfahrt eine Verengung vorgesehen. Welchem Zweck dient diese?

Dies ist eine klassische Verkehrsberuhigungsmaßnahme. In Siedlungsgebieten sind Fahrbahnverengungen gängige Praxis. Vom Planungsbüro wurde die Lösung umgesetzt ähnlich der Ortsdurchfahrt von Schwarzhofen. Mit einer Verkehrsschilderung „Vorfahrt gewähren" oder einer Einbahnregelung soll die Gefahrensituation, vor allem am Spielplatz weiter beruhigt werden. Eine absolut sinnvolle Maßnahme und an fast jeder Einfahrt in ein beruhigtes Baugebiet zu finden.

3. Anlieger kritisieren die Hauptzufahrt vom Eichelberg her, da sie ein bestehendes Biotop zerschneide, wegen der Verkehrssituation unangebracht sei (Engstelle vor Einfahrt, enge Einfahrt im 90-Grad-Winkel, Verkehrsführung durch enge Ortsstraßen ohne Gehsteig). Zudem gilt es einen Höhenunterschied von ca. 1,5 m zu bewältigen (nachträgliche Anmerkung der Red.: Laut topografischen Karten nur 0,5 Meter).

Alternativen könnten eine Haupterschließung über Süden (Verlegung des bisherigen Spielplatzes), von Osten im Bereich der geplanten Ausgleichsfläche (die dann andernorts realisiert werden könnte) sowie nördlich im Bereich des geplanten Fußwegs erfolgen. Was spricht jeweils gegen diese Alternativen?

Die Zufahrt vom Eichelberg ist ausreichend. Hier muss sich der Gemeinderat auf die Qualität des Planungsbüros und die Beurteilung der Fachbehörden verlassen. Die eingezeichnete Biotopfläche ist bereits in früherer Zeit als Zufahrt zu dieser Fläche geschaffen worden. Auch diese Problematik begegnet uns im Verwaltungsalltag immer wieder. In Absprache mit der unteren Naturschutzbehörde wird hier ein notwendiger Ausgleich definiert. Die Zufahrtsituation wurde vom Planungsbüro geprüft und gilt aus ausreichend.


Zur Alternative Haupterschließung Richtung Süden
Der Spielplatz ist das historisch gewachsene Herzstücks von Taxöldern. Seit Jahrzehnten wird dieser von der dort ortsansässigen Bevölkerung gehegt und gepflegt. Der Spielplatz besitzt eine zentrale Lage (gegenüber dem Feuerwehrhauses und Dorfgemeinschaftshauses), ist damit einer der Dorfmittelpunkte und hat aufgrund seines Charmes überregionale Anerkennung. Er ist bestens in Ordnung. Einen besseren Standort wird man in Taxöldern nicht finden können. 

Selbstverständlich kann man den Spielplatz im Rahmen der geplanten Dorferneuerung im Ortsteil Taxöldern wie in Pingarten oder Windmais in einen Erlebnisspielplatz umbauen. Aber auch dazu ist eine zentrale Lage von entscheidender Bedeutung. Abgelegen, versteckt ja fast abgeschoben in einem Baugebiet ist er nicht mehr der Spielplatz von Taxöldern.

Da Herr Brunner keinen m² trotz aller Bemühungen an die Gemeinde Bodenwöhr veräußert ist die Hauptzufahrt an dieser Stelle nicht möglich.
Eine Zufahrt im östlichen Bereich ist nicht möglich da die Gemeinde dort keine Grundstücksflächen besitzt.
Eine Zufahrt im nördlichen Bereich ist nicht möglich, da die Gemeinde dort keine Grundstücksflächen besitzt.


4. Trifft es zu, dass der vormalige Grundstückseigentümer Meiler beim Verkauf der Fläche die Zusicherung seitens der Gemeinde erhielt, dass dort maximal 18 Parzellen von größerer Fläche als nun vorgesehen realisiert werden, ohne Bauzwang, um Dorf-Ansässigen den Kauf für ihre Kinder zu ermöglichen?

Diese Frage könnte, wenn dann nur jemand beantworten, der die Grundstückverhandlungen geführt hat. Uns sind keine Absprachen bekannt.

Bereits im Vorfeld zur Erschließung des Baugebiets wurden seitens einzelner Gemeinderäte und als Nachfrage aus der Bevölkerung Grundstücksgrößen sowohl im Bereich 800 m² – 1000 m² als auch kleinere Grundstücke wie derzeit Marktüblich 500 m² – 600 m² angefragt. Am Ende des Tages muss die Gemeinde die erschlossenen Grundstücke verkaufen können. Das Ganze vor allem zu einem für ein Dorf akzeptablem Preis. Aus diesem Grund wurde die Aufteilung so gewählt, das ein Zusammenfassen der Grundstücke ein großes Grundstück ergibt. Aus unserer Sicht eine hervorragende Kompromisslösung.

Auch wenn die Einwendenden es nicht einsehen wollen. Die Anfragen seit Veröffentlichung des Entwurfs geben uns Recht. Der Gemeinde liegen mittlerweile schon vier Anfragen auf ein Doppelgrundstück vor. So weit sind wir also nicht entfernt vom angeblichen Wunsch des Herrn Meiler. Die unterschiedlichen Größen durchmischen das Baugebiet und so passt sich das Baugebiet an das Dorfbild an. Es gibt eben größere Grundstücke und kleinere Grundstücke in einem Dorfgebiet.

Die Thematik Bauzwang, Einheimischenmodell sind hinreichend bekannt und liegen in der Entscheidungsgewalt des Gemeinderates. Die Gemeinde Bodenwöhr hat aber nur negative Erfahrungen erlebt mit dem Aufheben des Bauzwangs in den Baugebieten. Das öffnet der Spekulation Tür und Tor und für bauwillige junge Mitbürger sind am Ende des Tages wieder keine Grundstücke vorhanden.

5. Wie hoch liegt der nach jetziger Planung kalkulierte qm-Preis ohne und inkl. Erschließung?

Dazu kann derzeit absolut keine Aussage getroffen werden. Die Baupreise explodieren regelrecht aufgrund der gestiegenen Rohstoffpreise, die Bauleitplanung ist noch nicht abgeschlossen, aufwendige Umsetzungen im Baugebiet, jeder notwendige Grundstücksankauf zur Erschließung und die mögliche Aufteilung der Parzellen ist in die Berechnung der Erschließungskosten einzurechnen.

6. Laut Umweltbericht kommen im beplanten Bereich keine Fledermäuse vor. Teilen Sie diese Einschätzung?

Zum Thema Fledermäuse gibt es einen wunderbaren Bericht des Bayerischen Fernsehens. Sie haben auf alle Fälle eine Heimat in der Kirche in Taxöldern. Fledermäuse brauchen für die Tagstunden einen Unterschlupf. Bei Ihren nächtlichen Ausflügen sind Fledermäuse überall anzutreffen. Sie wurden schon in Bodenwöhr in der Weihersiedlung gesichtet, und auch bei mir zuhause in Altenschwand, sind sie in den warmen Nachtstunden im Baugebiet unterwegs. Wo auf der großen freien Feldfläche ein Unterschlupf für die Fledermäuse zu finden sein soll erschließt sich uns nicht. Vielleicht haben sie eine Heimat in den angrenzenden Scheunen. Dann müssten wir diese Standorte vielleicht schützen und künftig erhalten.

7. Anlieger kritisieren Größe, Zuschnitt (Bebaubarkeit) und Ausrichtung der geplanten Parzellen (PV-Anlagen). Der Plan sei vom zuständigen Büro per Copy Paste aus einem städtischen Projekt übertragen worden, daher passe er nicht zum dörflichen Charakter und zum Anforderungsprofil eines Baugebiets in einem 250-Seelen-Dorf. Was entgegnen Sie diesen Vorwürfen?

Der geplante Zuschnitt wurde genau so gewählt um den dörflichen Charakter zu erhalten. Eine Durchmischung der Haustypen, kleine und größere Häuser, die Ausrichtung der Giebelseiten in unterschiedliche Himmelsrichtungen, unterschiedliche Dächer spiegeln eher einen Dörflichen Charakter wieder als ein Bebauungsplan am Reisbreit, alles Häuser gleich aufgebaut und alle Dachflächen nach Süden ausgerichtet würde ein Fremdkörper werden wie eine Siedlung aus den 70iger Jahren oftmals im Umfeld einer Kaserne zu finden.

Ein Grundstück per Copy and Paste zu planen ist leider nicht möglich. Das erklärt sich von selbst, da es keine zwei gleichen Grundstücksflächen in den bayerischen Flurkarten gibt.

8. Trifft es zu, dass den Anliegern am Eichelberg vom früheren geschäftsleitenden Beamten Otto Eichinger im Namen der Gemeinde zugesichert wurde, dass auf sie keine Erschließungskosten für die Zufahrt zum Baugebiet zukommen würden?

Wir können nicht für Aussagen unseres früheren geschäftsleitenden Beamten sprechen, da niemand bei den Terminen dabei war. Allerdings erscheint es uns als sehr unwahrscheinlich, dass die Gemeinde Bodenwöhr eine Grundstücksfläche ankauft, eine breite Zufahrt von 8.50 m mit erwirbt, diese auch unter Beteiligung aller Nachbarn vermessen wird und zu keinem Zeitpunkt die gültige Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Bodenwöhr ein Thema war.

9. Der erwartete Bevölkerungszuwachs durch das Baugebiet (25 Parzellen) beträgt nach Schätzung der Kritiker 60 % (150 Personen). Wie beurteilen Sie in diesem Zusammenhang die Leistungsfähigkeit der Gemeinde in Sachen

-Schulbus-Situation (fehlende Busbuchten)

-Kanal-Durchfluss Richtung Hauptsammler in der Ortsmitte Bodenwöhrs

-Öffentliche Parkplätze für Besucher in Taxöldern

Ob am Ende des Tages tatsächlich 25 Parzellen bebaut werden halten wir für unwahrscheinlich. Der Zuwachs wird nicht in diesem Umfang passieren, wie die Kritiker ihn ins Feld führen.
- Die Schulbussituation ist wie in den vergangenen Jahren ausreichend
- Der Kanal Situation in Taxöldern wurde berechnet und ist mehr als ausreichend.
- Öffentliche Parkplätze sind entlang der Ringstraße vorgesehen und ausreichend. Die Ausführung ob als einheitlich geteerte Fläche, oder als angelegte Parkbuchten liegt in der  Entscheidung des Gemeinderates und ist eine Kostenabwägung.

Wir haben Bürgermeister Hoffmann auch zum Ablauf und zu Hintergründen der Kaufverhandlungen mit dem Eigentümer des Faderl-Hauses Thomas Brunner befragt. Zu diesem Thema nahm der Bürgermeister mit Verweis auf die Nichtöffentlichkeit von Grundstücksverhandlungen einer Gemeinde jedoch keine Stellung.