Regensburg. Wer Baukindergeld in Anspruch nehmen will, bekommt jetzt drei Monate länger Zeit, dies zu beantragen. Wie das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bekannt gab, soll der Förderzeitraum für Baukindergeld bis zum 31. März 2021 verlängert werden.

Bisher war der Förderzeitraum bis 31. Dezember 2020 befristet. Was unverändert bleibt, ist die Antragsfrist für die Förderung: sie endet am 31. Dezember 2023. Durch das Baukindergeld sollen gerade junge Familien mit kleinen oder mittleren Einkommen entlastet werden.


 Hintergrund des Ministerium-Beschlusses ist der Pressemitteilung zufolge der Umstand, dass Familien mit Kindern, die Baukindergeld beantragen, bestimmte Fristen einhalten müssen, um Anspruch auf die Förderung zu erhalten. Aufgrund der Coronapandemie können viele Antragsteller diese Fristen jedoch nicht einhalten, weil zum Beispiel wichtige Termine zur Erteilung der Baugenehmigung beziehungsweise zur Unterzeichnung des Kaufvertrages nicht stattfinden oder sich verzögern. 

 Baukindergeld beantragen können nun Familien mit Kindern, die zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. März 2021 (ursprünglich 31. Dezember 2020) ihren Kaufvertrag unterzeichnet beziehungsweise eine Baugenehmigung erhalten haben.

Der Leiter der Bauabteilung im Landratsamt, Oberregierungsrat Michael Iglhaut, begrüßt die angedachte Fristverlängerung bis zum 31. März 2021. Gleichwohl appelliert er an potentielle Bauherrn, die Baukindergeld beantragen wollen, ihre Bauanträge frühzeitig zu stellen. Iglhaut verweist hierzu auf die durchschnittliche Bearbeitungszeit im Landratsamt von etwa sechs bis acht Wochen sowie die vorgelagerte Beratung im jeweiligen Gemeinderat.

Auch bei einer Fristverlängerung sei diese Vorlaufzeit unbedingt einzuplanen. Für eine Erteilung der Baugenehmigung bis Ende März sollten Bauanträge daher bis spätestens Ende Januar im Landratsamt vorliegen.

Auch die 41 Landkreisgemeinden werden über diese neue Entwicklung informiert, damit auch dort dieses Thema bekannt ist.

Weitere Informationen zum Baukindergeld: www.kfw.de/baukindergeld