Regensburg. Im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes wird auch ein Schulbedarf (wie Schultasche, Hefte, Stifte etc.) in Höhe bis zu 154,50 Euro gefördert Die Anträge für das neue Schuljahr 2021/22 können bereits jetzt gestellt werden.

Davon werden 103 Euro am Schuljahresbeginn und 51,50 Euro zum 2. Halbjahr ausbezahlt, so der Hinweis des Landratsamtes Regensburg. Anspruchsberechtigt sind alle Schülerinnen und Schüler, die im Landkreis Regensburg wohnen und Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe zum Stichtag 01. August 2021 erhalten.

Der entsprechende Grundantrag ist auf der Homepage des Landkreises Regensburg unter www.landkreis-regensburg.de, Bürgerservice, Soziales, Bildung-Teilhabe, Formulare zu finden.

Dem Antrag ist der Bescheid über den Bezug von Kinderzuschlag oder Wohngeld zum Stichtag 01. August 2021 beizufügen. Für Erstklässler und Schüler über 15 Jahren ist außerdem eine Schulbescheinigung vorzulegen. Für Bezieher von Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe wird der Schulbedarf automatisch durch das Jobcenter beziehungsweise das Sozialamt des Landkreises ausbezahlt. Lediglich für Schulanfänger ist hierfür beim Jobcenter beziehungsweise Sozialamt ebenfalls eine Schulbescheinigung abzugeben.

Kontakt Landratsamt: E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., Telefon: 0941 4009-224, -251 oder -645

Kontakt Jobcenter: E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. , Telefon: 0941 89936-222