Schwandorf. Am Mittwoch gegen 10.50 Uhr kontrollierten Beamte der Autobahnpolizei Schwandorf auf der A 93 am Parkplatz Kronstetten routinemäßig einen tschechischen Lkw-Fahrer, der mit seinem Sattelzuggespann in südliche Richtung unterwegs war.

 

Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass gegen ihn ein gültiges Fahrverbot besteht. Aufgrund einer Beschlagnahmeanordnung der Staatsanwaltschaft Weiden i. d. Opf. wurde sein Führerschein vor Ort beschlagnahmt. Die Weiterfahrt wurde unterbunden. Ein Strafverfahren wegen Fahren trotz Fahrverbotes wurde eingeleitet. Bei der Auswertung der aufgezeichneten Tageslenk- und Ruhezeiten stellten die Beamten außerdem gravierende Verstöße fest. Der 45-jährige Fahrer hielt sich innerhalb der letzten vier Wochen mehrfach nicht an die gesetzlichen Vorschriften. Wegen dieser Verstöße hat er gesondert mit einem Bußgeld im mittleren vierstelligen Bereich zu rechnen.

Auch der Unternehmer mit Firmensitz in der Tschechischen Republik wird sich verantworten müssen. Er ist nach den einschlägigen Vorschriften verpflichtet, auf die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten seines Fahrers zu achten. Sein Bußgeld wird deutlich teurer werden und liegt im oberen vierstelligen Bereich. Zudem musste der Unternehmer sich um einen Ersatzfahrer für die Weiterfahrt seines Lkw bemühen.