Bodenwöhr. Am 29.05.2020 um 22:30 Uhr wurde in der Schwandorfer Straße in Bodenwöhr ein 19-Jähriger Landkreisbewohner einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen. Bei der Kontrolle konnten die Beamten hierbei bereits ein Messer im Handschuhfach erkennen, als der Fahrzeugführer seinen Fahrzeugschein herausnahm.

Bei der anschließenden Inaugenscheinnahme des Messers stellte sich heraus, dass dieses erlaubnisfrei war. Bei der weiteren Kontrolle des Mannes sowie des Fahrzeuges konnte allerdings in der Ablage der Fahrertüre ein weiteres Messer festgestellt werden.

Bei dem zweiten Messer handelte es sich um ein verbotenes Springmesser, welches daher auch gleich sichergestellt wurde. Den jungen Mann erwartet nun eine Anzeige wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz.