Symbolbild: Dieter Schütz, pixelio.de

Ein 52-jähriger Arbeiter führte am Mittwoch, 09.03.16, gg. 18.00 Uhr, in einer Firma am Werksweg in Stulln Arbeiten an Rohrleitungen durch.

Dabei verfing sich der Schleifaufsatz seiner Bohrmaschine und trennte die Kuppe eines Fingers ab. Nach Erstversorgung durch Mitarbeiter und das BRK, wurde er zur weiteren Behandlung in ein Krankenhaus gebracht. Fremdverschulden konnte ausgeschlossen werden.