Corona: 163 Verstöße und wichtige Telefonnummern

Oberpfalz. Seit knapp zwei Wochen gilt in Bayern nun die vorläufige Ausgangsbeschränkung anlässlich der Corona-Pandemie.Im Zeitraum von 02.04.2020, 06.00 Uhr, bis 03.04.2020, 06.00 Uhr, registrierten die Oberpfälzer Polizei 163 Verstöße gegen die Ausgangsbeschränkung.

Von Donnerstag auf Freitag hatten in der gesamten Oberpfalz knapp 1200 Kontrollen von Personen, Einrichtungen, Läden und Gastronomiebetrieben stattgefunden. Dabei wurden 163 Verstöße gegen die Ausgangsbeschränkung festgestellt.



In Neumarkt wurde ein unbekannter, etwa 50-jähriger Mann in einem Verbrauchermarkt von einem Mitarbeiter freundlich angesprochen, er solle aufgrund der Corona-Situation einen Einkaufswagen nehmen. Dies sei so Vorschrift. Der Mann beschimpfte den Angestellten grundlos und ging weiter Einkaufen. Beim Verlassen des Ladens nahm er erneut Blickkontakt auf und zeigte ihm den Mittelfinger. Der Mitarbeiter verständigte die Polizei.Die Polizeiinspektion Neumarkt ermittelt nun wegen Beleidigung.

In Eslarn, Ortsteil Zankltrad, hatten sich gleich mehrere Personen uneinsichtig gezeigt. Ein 30-jähriger Bewohner meldete der Polizei Vohenstrauß, dass sich vor seinem Anwesen fünf Personen aufhalten würden, darunter seine Ex-Partnerin. Als die Beamten dort ankamen, stellten sie fest, dass es sich um familiäre Streitigkeiten handelte, bei dem jedoch alle fünf Anwesenden ohne triftigen Grund da gewesen waren und nicht zu einem Hausstand gehörten. Als sie aufgrund der Ausgangsbeschränkung belehrt wurden, zeigten sich alle völlig uneinsichtig. Zudem verweigerte ein 26-Jähriger die Herausgabe seiner Personalien. Dies konnte nur durch das kommunikative Geschick der Beamten ohne weitere Maßnahme erreicht werden.Die fünf Personen erhielten jeweils Anzeigen nach den Infektionsschutzgesetz.

Der Polizei Oberpfalz ist durchaus bewusst, dass die Situation für jeden eine Herausforderung darstellt. Trotzdem weisen wir noch einmal darauf hin, dass sich die Ausgangsbeschränkungen an alle Bürgerinnen und Bürger in der Oberpfalz richten! Verlassen Sie Ihre Wohnung nur, wenn sie einen triftigen Grund vorweisen können. Zum eigenen Schutz ist dies notwendig.

Die Polizei Oberpfalz bittet zudem noch einmal darum, nicht den Polizeinotruf 110 oder die Nummer der örtlichen Polizeiinspektion für allgemeine Fragen zum Thema Coronavirus oder zu Auskünften über die Ausgangsbeschränkung zu wählen, damit es nicht zu Verzögerungen bei der Annahme von tatsächlichen Notrufen oder anderen polizeirelevanten Sachverhalten kommt.

Stattdessen darf an die jeweiligen Bürgertelefone der Sicherheits- bzw. Gesundheitsbehörden verwiesen werden. Dort kann man Informationen rund um die Themen Ausgangsbeschränkung und Coronavirus erhalten.Die bisher eingerichteten Hotlines erreichen Sie unter:


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