Kreis Schwandorf. Mit drei neuen Fällen ist die Zahl der positiv auf COVID 19 getesteten Personen auf 421 gestiegen. Genesen sind von Dienstag auf Mittwoch 15 Personen, so dass jetzt insgesamt 269  genesen sind. Die Anzahl der Genesenen beruht auf einer Schätzung, die sich an den Kriterien des Robert-Koch-Instituts orientiert. Fälle gelten zum Beispiel als genesen, wenn keine Symptome vorliegen und der Erkrankungsbeginn oder das Meldedatum länger als zwei Wochen zurückliegen. Bei Patienten, die im Krankenhaus behandelt werden mussten, gelten andere Fristen.


Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege weist darauf hin, dass die Checkliste zur Erstellung eines Schutz- und Hygienekonzepts sowie eines Parkplatzkonzepts jetzt online gestellt ist. Das Dokument ist auf der Seite www.stmgp.bayern.de/coronavirus in der Rubrik „Informationen für besondere Personengruppen" abrufbar.

Die Checkliste betrifft alle Geschäfte, sowohl diejenigen, die auch in den letzten Wochen geöffnet haben durften als auch die Ladengeschäfte, Einkaufszentren und Kaufhäuser des Einzelhandels, die infolge der Erleichterungen diese oder ab nächste Woche öffnen dürfen. Die Betreiber haben ein Schutz- und Hygienekonzept (zum Beispiel Einlass, Mund-Nasen-Bedeckung) und, falls Kundenparkplätze zur Verfügung gestellt werden, ein Parkplatzkonzept auszuarbeiten und auf Verlangen dem Landratsamt vorzulegen. Die Betreiber der Geschäfte, die ab dem 27. April öffnen dürfen, haben zum Beispiel durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass die Zahl der gleichzeitig im Ladengeschäft anwesenden Kunden nicht höher ist als ein Kunde je 20 Quadratmeter Verkaufsfläche.

Nahezu 1.700 Bescheide sind ergangen

Der Arbeitsaufwand beim Landratsamt ist beträchtlich. Auch die Zahl der förmlichen Bescheide ist deutlich angewachsen. Bislang wurden 1.465 Personen aus dem Landkreis zu einer häuslichen Quarantäne verpflichtet. Etwa 200 Bußgeldbescheide sind zu Verstößen gegen die geltenden Ausgangsbeschränkungen ergangen und in einigen Fällen war über Anträge auf Ausnahmen von den Betriebsschließungen zu entscheiden.

Informationen in Leichter Sprache

In die Corona-Homepage des Landkreises https://corona.landkreis-schwandorf.de wurden auch Informationen in Leichter Sprache eingestellt. Leichte Sprache ist eine speziell geregelte einfache Sprache nach dem Regelwerk des seit 2006 bestehenden Vereins „Netzwerk Leichte Sprache".