Kreis Schwandorf. Die britische Mutation stürzt den Kreis Schwandorf weiter in die Corona-Krise. Am Sonntag gab es laut Robert-Koch-Institut (RKI) 38 neue bestätigte Infektionen zu verzeichnen. Damit reisst der Landkreis binnen weniger Tage zum zweiten Mal die 200er-Marke bei der 7-Tage-Inzidenz deutlich. Da sich die Einschränkungen für die Gastronomie mittlerweile zum ersten Mal jähren, hat das Landratsamt eine Allgemeinverfügung für Gaststätten etc. erlassen.
In bereits mitgeteilten kleineren Ausbrüchen wurden einzelne weitere Fälle festgestellt. Betroffen sind die Gemeinschaftsunterkunft in Teublitz-Koppenlohe, die BRK-Sozialstation Nabburg, das Krankenhaus St. Barbara Schwandorf und das Pflegeheim Refugium in Neunburg vorm Wald. Das Infektionsgeschehen im Landkreis bleibt laut Landratsamt diffus und ist von der britischen Mutante geprägt. „Einen großen Hotspot im Landkreis haben wir derzeit nicht“, heißt es.
„Damit nicht jeder betroffene Inhaber einen Antrag auf Fristverlängerung stellen muss, wird der Ablauf der Frist des Erlöschens der Erlaubnis allgemein bis zum 31. August 2022 verlängert. Ein Fristverlängerungsantrag wird daher erst wieder erforderlich, wenn der Erlaubnisinhaber nicht bis zum 31. August 2022 den Betrieb begonnen oder ausgeübt hat“, so das Landratsamt.
Da es sich bei den staatlichen Corona-Maßnahmen um hoheitliche Maßnahmen ohne Verschulden der Betroffenen handle, „liegt in der Pandemie ein wichtiger Grund, um den Gastwirten mit dieser Allgemeinverfügung entgegenkommen zu können.“
Wie gewohnt, ist auch die heutige Entscheidung im Amtsblatt veröffentlicht. Die Ausgabe Nr. 13 vom 15.03.2021 ist auf der Homepage www.landkreis-schwandorf.de unter „Unser Landkreis – Amtsblatt" frei abrufbar.
Informationen zu Corona sind auf der Landkreishomepage unter dem Button „Coronavirus" zusammengefasst.