Corona: Ministerin lobt Landkreis Schwandorf

Kreis Schwandorf. Aus dem Landkreis sind auch am Freitag (wie schon am Donnerstag) vier neue Infektionen mit dem Coronavirus zu vermelden. Die Gesamtzahl ist damit auf 429 angestiegen. Davon gelten 285 Personen als wieder genesen.

Patienten dürfen damit rechnen, bald wieder die hausärztlichen Praxen und die Krankenhäuser wie gewohnt aufsuchen zu können. „Die Gefahr wird nicht größer sein, als in einen Supermarkt zu gehen", bekräftigte Versorgungarzt Dr. (Univ. Bologna) Stephan Gilliar. Angestrebt ist, ab Mai wieder in den Normalbetrieb gehen zu können. „Durch regelmäßige Sterilisation und Kontamination wird alles getan, um die Infektionsgefahr gegen Null gehen zu lassen", zeigte sich Gilliar zuversichtlich.



Dubioser Kettenbrief
Derzeit verbreitet sich über WhatsApp und die sozialen Medien ein Kettenbrief, der vor dem Tragen von Atemschutzmasken bei Kindern warnt. Behauptet wird, dass das Tragen für Kinder unter sechs Jahren aufgrund eines Kohlendioxid-Staus gefährlich sei. Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) gibt Entwarnung. Auch die Doktores im Landratsamt entlarven diesen Kettenbrief als Panikmache. „Solche Mitteilungen sollte man löschen und keinesfalls weiterleiten", empfiehlt Gilliar. 

Die ab Montag geltende Verpflichtung, eine Mund-Nasen-Bedeckung in allen geöffneten Läden und Geschäften sowie im gesamten Öffentlichen Personennahverkehr sowie der hierzu gehörenden Einrichtungen wie Bahnsteige oder Wartehäuschen zu tragen, gilt für alle Personen ab dem 6. Geburtstag und ist bußgeldbewehrt. Der gestern zwischen dem Innen- und dem Gesundheitsministerium abgestimmte Bußgeldkatalog sieht bei Verstößen ein Bußgeld in Höhe von 150 Euro vor. Eine Ahndung wird jedoch erst bei Jugendlichen ab 14 Jahren erfolgen. Denn das ist das allgemeine Alter, ab dem man für eine Ordnungswidrigkeit verantwortlich gemacht werden kann. 

Eltern dürfen auch Kindern unter sechs Jahren eine Maske aufsetzen. „Wenn Mama und Papa und der 8-jährige Bruder eine Maske tragen, darf auch die 5-jährige Schwester eine Maske aufsetzen", verdeutlicht Pressesprecher Hans Prechtl. Kein Kind muss sich „zurückgesetzt" fühlen und auch aus medizinischer Sicht spricht nichts dagegen, auch wenn der Kettenbrief anderes behauptet. Kinderärzte bestätigen, dass ein CO2-Stau unter Atemschutzmasken ausgeschlossen ist.

Lob von Gesundheitsministerin Huml
In der Antwort auf einen Brief des Versorgungsarztes, in dem es unter anderem darum ging, die Ausnahmeregelung über telefonische Krankschreibungen zu verlängern, lobt Melanie Huml die derzeit rückläufigen Neuinfektionen im Landkreis Schwandorf. Die Anzeichen einer Verlangsamung der Infektionsgeschwindigkeit seien nicht zuletzt dem engagierten Einsatz der aktiven Ärzte und Helfer vor Ort zu verdanken. 

Einer breiten Testung von systemrelevanten Personengruppen vermag das Ministerium aus rechtlichen, infektionsepidemiologischen und ethischen Aspekten nicht zu näher zu treten. Wichtiger als Massentests sei es, die Infektionsketten und Kontaktpersonen von positiv getesteten Personen möglichst lückenlos nachzuvollziehen. Darauf seien die Kapazitäten auszurichten. Eine Einschränkung behält sich die Ministerin vor: die gegenwärtige Lage ist sehr dynamisch und ernst und deshalb fortlaufend neu zu bewerten.


Ärztlicher Leiter Marc Bigalke, Ärztlicher Fachberater Dr. Jochen Spieß und Versorgungsarzt Dr. Stephan Gilliar lobten die sehr gute Zusammenarbeit mit dem unter der Leitung von Dr. Daniela Hierhammer stehendem Gesundheitsamt Schwandorf.


Neue Pendlerbestimmungen für Tschechien ab Montag
Die Tschechische Regierung hat den Kreis der Personen erweitert, die unter klar definierten Bedingungen das Gebiet der Tschechischen Republik betreten dürfen. Der Beschluss bietet den Bürgern der Tschechischen Republik die Möglichkeit, bei der Rückkehr die Quarantäne zu vermeiden, wenn ein maximal vier Tage alter negativer Test auf COVID-19 vorgelegt wird. Bei den Pendlern endet die Verpflichtung, im 14-tägigen Zyklus auszureisen. Wenn regelmäßig ein negativer Test vorgelegt wird, können sie täglich zur Arbeit fahren. Personen mit einem maximal vier Tage altem negativen Test auf das Coronavirus müssen bei ihrer Rückkehr in die Tschechische Republik nicht in Quarantäne.
Informationen zum Coronavirus sind auf der Homepage https://corona.landkreis-schwandorf.de zusammengefasst.

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