CSU-Resolution Lärmschutz bei der Elektrifizierung der Schienenstrecke Regensburg-Hof

Anlässlich der Beratungen des Deutschen Bundestages zum Bundesverkehrswegeplan 2030 haben sich die ostbayerischen CSU-Abgeordneten Dr. Hans-Peter Friedrich, Alois Karl, Philipp Graf Lerchenfeld, Albert Rupprecht, Dr. Astrid Freudenstein, Barbara Lanzinger, Dr. Silke Launert und Reiner Meier um den verkehrs- und wirtschaftspolitischen Sprecher der CSU-Landesgruppe und Wahlkreisabgeordneten für Schwandorf und Cham, Karl Holmeier, zusammengeschlossen und eine Resolution zum weiteren Umgang mit der geplanten Elektrifizierung der Schienenstrecke Regensburg-Hof verabschiedet.

Dazu erklärt Karl Holmeier: „Die Elektrifizierung der Schienenstrecke Hof-Marktredwitz-Regensburg-Obertraubling (Ostkorridor Süd) ist im Kabinettsbeschluss zum Bundesverkehrswegeplan 2030 in den Vordringlichen Bedarf als Maßnahme der Engpassbeseitigung mit Gesamtkosten von 790 Millionen Euro eingestuft worden. Dies wird der Deutsche Bundestag noch in diesem Jahr bestätigen.

Mit der heutigen Resolution wollen wir die eindeutige Forderung der Ostbayernrunde zum Schutz der Menschen vor zunehmendem Bahnlärm im Zuge des Streckenausbaus auf den Punkt bringen: Es muss ein klares und verbindliches Bekenntnis zum Lärmschutz entlang der Schienenverbindungen in Ostbayern gemacht werden. Ohne Lärmschutz wird die Elektrifizierung der Bahnverbindung Regensburg-Hof wenig Unterstützung bei den betroffenen Anwohnern entlang der Strecke finden. Nachdem es Seitens der betroffenen Bürgerinnen und Bürger sowie der Bahnspitze in der jüngsten Vergangenheit ausschließlich positive Reaktionen auf unsere Lärmschutz-Forderung gegeben hat, muss der Lärmschutz entlang der Strecke zur unumstößlichen Bedingung für den Ausbau werden. 

Die Umsetzung des Lärmschutzes ist denkbar einfach, denn die Elektrifizierung der Strecke Regensburg-Hof muss nur als ‚Wesentliche Änderung‘ eingestuft werden. Die Einstufung als Wesentliche Änderung ist von großer Bedeutung, denn so würde der Ausbau des Lärmschutzes entlang der Strecke automatisch zum Projektbestandteil.  
Insgesamt profitiert der Schienenfernverkehr in der Region Ostbayern sehr vom Bundesverkehrswegeplan 2030. Die jahrelange und unermüdliche Arbeit der CSU-Abgeordneten in der gesamten Region hat im BVWP 2030 tolle Erfolge erzielen können.

Vor allem die Elektrifizierung des Streckenabschnittes Regensburg-Hof ist ein wichtiges und wertvolles Signal für ganz Bayern. Neben der verbesserten Anbindung der bayerischen Wirtschaft an die deutschen Seehäfen profitiert der Personenverkehr Richtung Norden ebenfalls vom Ausbau der Strecke. Auch die Deutsche Bahn hat dem Ausbau der Strecke Regensburg-Hof einen besonderen Stellenwert eingeräumt. In dem bereits seit längerer Zeit vorliegendem Fernverkehrskonzept plant die Bahn eine neue Fernverkehrsverbindung von München über Schwandorf nach Berlin – Fertigstellung bis Ende 2022. Das wäre ein großartiger Schritt zur Verbesserung der Anbindung unserer wirtschaftlich ohnehin immer stärker werdenden Region.“

 

Die Resolution im Wortlaut:

Am 3. August 2016 hat Bundeskabinett den Entwurf zum Bundesverkehrswegeplan 2030 beschlossen. Am 22. September 2016 fand im Deutschen Bundestag die erste Lesung hierzu statt. Derzeit wird der Bundesverkehrswegeplan in den Gremien des Deutschen Bundestages diskutiert und noch im Jahr 2016 beschlossen werden.
Im Entwurf des Bundesverkehrswegeplanes ist auch die Elektrifizierung der Bahnstrecke Regensburg-Hof aufgeführt. Diese geplante Infrastrukturmaßnahme hat für unseren Raum erhebliche Bedeutung. Zur Klarstellung und Vertretung der Interessen unseres Raumes haben wir diese Resolution beschlossen und fordern alle Entscheider, insbesondere unsere Vertreter im Deutschen Bundestag, das Bundesverkehrsministerium, das Eisenbahnbundesamt und die Deutsche Bahn als möglichen Bauträger, auf, diese mit Nachdruck zu unterstützen:

1.    Wir begrüßen die Elektrifizierung der Bahnstrecke Regensburg-Hof als historische Chance der Modernisierung dieser Bahnstrecke mit dem Ziel mit modernen Zügen und Wagons, einem verbesserten Taktfrequenz an das überregionale Personenschienennetz angebunden zu werden.
2.    Unabdingbar einhergehen muss mit die Elektrifizierung mit einer wesentlich verbesserten Anbindung an den überregionalen Personenverkehr. Wir begrüßen die Ankündigung der Deutschen Bahn (Schreiben des Konzernbevollmächtigen Klaus-Dieter Josel vom 23.6.2016) wonach nach Abschluss der durchgängigen Elektrifizierung das Angebot beim Personenfernverkehr auf der Strecke  Warnemünde-Rostock-Berlin-BER-Dresden-Chemnitz-Hof-Regensburg-München um eine IC Anbindung aufgewertet werden soll. Es soll einen 2 Stunden Takt geben; Richtwert sind dabei 7-8 Zugpaare pro Tag. In Bayern sind mindestens folgende Halte vorgesehen: Hof, Marktredwitz, Weiden, Schwandorf, Regensburg, Landshut, München. Je nach Möglichkeit im Fahrplan sind auch einzelne weitere Halte denkbar.

Wir erwarten von der Deutschen Bahn, dass diese Ankündigung nach der realisierten Elektrifizierung auch umgesetzt wird.  
Damit einhergehen muss der Einsatz moderner Zug-Garnituren mit einer wesentlichen Verkürzung der Reisezeit. Wir streben zwischen Hof und Regensburg eine Kantenzeit von 90 Minuten an. Analog müssen auch die Reisezeiten nach München und Berlin verkürzt werden.

Wir erwarten zudem von der Deutschen Bahn und der Bayerischen Eisenbahngesellschaft, dass darüber hinaus weitere Anstrengungen unternommen werden, nach der Elektrifizierung den Personennahverkehr und Personenfernverkehr in unserer Region zu verbessern.  
Zudem muss sichergestellt sein, dass der Bedarf beim Personenverkehr Vorrang bei der Nutzung der Strecke vor dem Güterverkehr hat.
Wir lehnen es ab, dass die „Oberpfalz-Magistrale“ nach der Elektrifizierung zur großen Nord-Süd Güterverkehrsstrecke umgewidmet wird. Der heute bereits existierende Güterfernverkehr muss auch weiterhin auf den bisher bestehenden Strecken abgewickelt werden. Der prognostizierte künftig zusätzliche Güterfernverkehr muss angemessen zwischen den verschiedenen Nord-Süd Strecken verteilt werden - hierzu sind auch an anderen Strecken in Deutschland Baumaßnahmen notwendig.


3. Die Elektrifizierung muss zwingend einhergehen mit einem hohen Lärmschutz der betroffenen Anwohner. Es ist zu erwarten, dass nach der vollzogenen Elektrifizierung sowohl der Personenverkehr aber vor allem auch der Güterverkehr wesentlich zunehmen wird. Die Belastungen für die Anwohner muss durch den im Gesetz geregelten Rechtsanspruch auf Lärmvorsorge oder eine für die betroffenen Anwohner adäquate Rechtsgrundlage und entsprechende Lärmschutzmaßnahmen sichergestellt werden. Zudem sind die Anwohner auch vor unzumutbaren, zusätzlichen Erschütterungen zu schützen.

Angestellte nicht unerheblich verletzt
Bei Zimmereiarbeiten verletzt