Das Recht auf Tanz und Fitness

Schwandorf. Anna und Stefan Theuerl haben ihr Tanzstudio kurzfristig „ins Freie verlegt" und auf dem unter Marktplatz Flächen markiert. Auf zweimal zwei Meter sind die Bänder gespannt. In diesem Bereich können sich die Tanzpaare bewegen, in sicherem Abstand zum nächsten Karree. „Wir beachten die Vorschriften, die uns die Politik vorgibt", erklärte Stefan Theuerl bei seiner Aktion am Donnerstag auf dem Schwandorfer Marktplatz. Im Gegenzug erwarte er vom Staat die Gleichbehandlung aller Gewerbetreibenden.

Dieser Meinung ist auch Margit Liegl, die Geschäftsführerin des Fitness-Studios „Injoy", die sich an der Aktion ebenfalls beteiligte. Sie stellte einige Fitnessgeräte auf und demonstrierte die „kontaktlose Nutzung" ihrer Einrichtung. Die Betreiber von Fitness-Studios und Tanzschulen fühlen sich „der Politik hilflos ausgeliefert". Zumindest in Bayern. In anderen Bundesländern, etwa in Baden-Württemberg, können sie in der nächsten Woche wieder loslegen. 

Anna und Stefan Theuerl fragen sich: „Warum dürfen Musikschulen und Kosmetikstudios öffnen, Tanzschulen aber nicht?" Sie führen gesundheitliche, soziale und kulturelle Aspekte ins Feld, wenn sie an die Folgen des wochenlangen Stillstandes denken. Die Tanzlehrer bieten derzeit Online-Kurse mit Videoübertragung an und halten Telefon- oder Email-Kontakt zu ihren Kunden.

Was den Studio-Betreibern sauer aufstößt, ist die Ungleichbehandlung. „Wir erfüllen die Vorgaben der Regierung und dürfen trotzdem nicht öffnen", beklagen Anna und Stefan Theuerl. Kontaktloses Betreten der Räume, Mindestabstände und bargeldlose Bezahlung seien gewährleistet. Selbst das Verlassen der Tanzschule über einen anderen Ausgang sei „problemlos darstellbar". Theuerl hält die Gefahr der Ansteckung in einer Tanzschule für weitaus geringer als etwa in einem Supermarkt, auf dem Spielplatz oder beim Friseur. Und er versichert: „Die Nachverfolgung der Infektionskette ist lückenlos umsetzbar".


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