Schwandorf. Der Schwandorfer Stadtrat hat am Montag ein neues Straßenreinigungskonzept beschlossen. Auch über den aktuellen Sachstand bezüglich des Ostbayernrings sowie über die Rechtslage bei den Wasserrädern und Wehranlagen wurde informiert.

 

Das Konzept zur Straßenreinigung soll auf eine neue Grundlage gestellt werden. Einen entsprechenden Beschluss hat der Stadtrat in seiner montäglichen Sitzung gefasst, nachdem das Gremium eingehend über die drei vorgestellten Optionen diskutiert hat. Bislang liegt die Reinigung in der Verantwortung der Firma Lober, die eine eigene Kehrmaschine unterhält – ihre Auslastung liegt derzeit bei 95 Prozent. Durchsetzen konnte sich am Ende der Vorschlag Nummer 3. Dieser war von der Verwaltung eingebracht und favorisiert worden. Er sieht eine geringfügige Modifizierung der bisherigen Herangehensweise vor, beinhaltet jedoch keine gravierenden Änderungen. 

Im Einzelnen fallen künftig jeweils fünf Straßen im Stadtteil Kronstetten sowie in Ettmansdorf bzw. im Egelseegebiet aus dem Konzept, während im Gegenzug das komplette Hochrainviertel mit Ausnahme dreier Straßen, die nicht maschinell gereingt werden können, neu hinzukommt. In den fraglichen Gebieten, die herausgenommen werden, sind dann wie andernorts die Grundstückseigner selbst für die Reinigung verantwortlich. Der große Vorteil der Neufassung liegt in der minimalen Preissteigerung: So erhöhen sich die Kosten bei der höchsten Reinigungsklasse III gerade einmal von aktuell 5,51 auf dann 5,80 Euro.

Keine Begrenzung auf Stadtkern und Ausfallstraßen

Bei einer Begrenzung der Arbeiten auf den Stadtkern und die Ausfallstraßen würden dagegen erheblich höhere Kosten entstehen, denn die Auslastung der Maschinen würde sich dadurch in einem wesentlich geringeren Bereich bewegen. Laut Stadtkämmerer Jens Wein erwarte man in einem solchen Fall einen Anstieg um das Dreifache. Die SPD-Fraktion ist trotzdem der Ansicht, dass eine solche Begrenzung geboten wäre. Ihr Fraktionschef Franz Schindler betonte, die Verschmutzung der jeweiligen Straßen und Gehbahnen müsse die Grundlage für das Konzept sein. Diese sei wiederum im Kernstadtgebiet sowie in den Ausfallstraßen am höchsten, schlicht weil die Gegenden am meisten frequentiert sind.

Deshalb sollte in den dortigen Bereichen die Stadt für die Kosten aufkommen, nicht die Grundstückseigner. „Die Verschmutzung wird im Regelfall nicht von den Eigentümern verursacht“, erklärte Schindler. „Es ist unseres Erachtens unbillig, den jeweiligen Eigentümern die Kosten der Straßenreinigung aufzubürden.“ Ein solches Modell sei in vielen Kommunen üblich, zum Beispiel in Teublitz oder Burglengenfeld. In den übrigen Bereichen sollten weiterhin die Eigentümer für die Reinigung verantwortlich bleiben, wie es die Regelungen vorsehen. Zudem sei es erforderlich, eine exakte Abgrenzung des Kernstadtgebiets und eine genaue Definition der Ausfallstraßen vorzunehmen.

Die Mehrheit der Stadträte stand dem Ansinnen der SPD jedoch skeptisch bis ablehnend gegenüber. Den unterschiedlichen Verschmutzungsgraden, sagte ÖDP-Stadtrat Alfred Damm, sei durch die unterschiedlichen Reinigungsintervalle Rechnung getragen. „Es wird eine Leistung erbracht, die sinnvoll ist und auch akzeptiert wird“, ergänzte der Fraktionsvorsitzende Andreas Wopperer für die CSU. Er verwies vor allem auf die positiven Rückmeldungen und die hohe Akzeptanz, die die Straßenreinigung in der Bevölkerung genieße. Eine Änderung, wie von Schindler gefordert, sei nicht erforderlich und würde die Situation eher noch verkomplizieren. Wopperer vertrat damit eine mehrheitsfähige Position, die ein Gros der Stadträte überzeugen konnte: Mit 16 gegen 13 Stimmen wurde der Vorschlag Nummer 3, den die Verwaltung vorgelegt hat, schließlich beschlossen.

TenneT ignoriert Forderungen des Stadtrats

Parteiübergreifende Einigkeit herrschte hingegen beim Thema Ostbayernring. Die ÖDP hatte zusammen mit den Grünen und den Unabhängigen Wählern eine Aktuelle Stunde zum Thema beantragt, da die Firma TenneT bei der Trassenführung des Ostbayernrings das Planfeststellungsverfahren einleiten möchte. Dabei soll die Bestandstrasse durch Ettmannsdorf durchgesetzt werden, ohne dass auf die Forderungen des Stadtrats eingegangen wird. Möglich ist das, weil die Stadt selbst nicht die Genehmigungsbehörde ist. „Weder die Erdverkabelung noch die Mindestabstände werden hier eingehalten“, beklagte Damm. 

Außerdem sollen beim Umbau des Umspannungswerks in Büchelkühn zwar Masten entfernt werden, aber auch neue Stromleitungen gerade auf den Masten verlegt werden, die „der Wohnbebauung am nächsten liegen“. Die betroffenen Anwohner hatten diesbezüglich eine eigene Petition an den Landtag gestartet, die sich unter anderem gegen dieses Vorhabens wendet. Damm forderte, dass der Stadtrat sich dieser mit einer Resolution anschließen sollte.

Anwaltskanzlei soll beauftragt werden

OB Andreas Feller betonte, dass die Stadtratsbeschlüsse für ihn oberste Priorität haben. „Wenn das nicht anders bewerkstelligt wird“, so Feller, „ist der Klageweg zu beschreiten.“ Das Umspannwerk befinde sich derzeit noch im Verfahren, der entsprechende Antrag sei von der Regierung übernommen worden. Im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahren werde dieser gerade abgearbeitet, erklärte der OB. Mit Blick auf die Ausleitung aus dem Umspannwerk, die an Büchelkühn vorbei Richtung Pleinting und Regensburg führt, habe am Montag darüber hinaus ein Gespräch mit TenneT und Vertretern des Bayernwerks stattgefunden.

Im Zuge dessen habe man die technische Machbarkeit der Leitungsmitnahme und eine Mastversetzung besprochen. „Die Techniker setzten sich jetzt zusammen und erarbeiten einen Vorschlag, wie es gehen könnte“, so Feller. Bei Grundstückseigentümern könnte das wiederum neue Betroffenheiten auslösen, wenn Masten versetzt werden. Dazu werde man in der nächsten Zeit Gespräche mit den Eigentümer führen, denn nur mit deren Zustimmung sei das möglich. „Mein Credo war heute, soweit wie möglich weg von der Wohnbebauung“, erklärte Feller. „Das ist ganz klar.“

Die Bemühungen der Stadt wurden quer durch alle Fraktionen begrüßt. Die Stadträte Franz Schindler (SPD) und Kurt Mieschala (UW) regten zusätzlich an, dass man sich mit einer spezialisierten Anwaltskanzlei in Verbindung setzen sollte. „Damit könnten im laufenden Verfahren bereits die richtigen Weichen bzw. Anträge gestellt werden“, so Mieschala, „um das in die richtige Richtung zu leiten.“ Die entsprechenden Schritte, versicherte Feller, werde die Stadt in die Wege leiten. Auch bei der Unterstützung der Petition herrschte dieselbe Einigkeit. Auf Anregung von ÖDP-Stadtrat Damm hat sich das Gremium dieser einstimmig angeschlossen – auch mit dem Ziel, der Forderung der Bürger mehr Gewicht zu verleihen.

Komplexe Rechtslage bei Wasserrädern

Richtig kompliziert würde es dann noch einmal gegen Ende der Sitzung, als die Verwaltung über den aktuellen Sachstand bezüglich der Wasserräder und Wehre in Schwandorf informierte. Die allgemeine Rechtslage, vorgetragen von Oberrechtsrat Andreas Vockrodt, ist gelinde gesagt umfangreich. Fast 20 Minuten war er beschäftigt, um dem Gremium diese in den Grundzügen darzulegen. Grundsätzlich sei die bisherige Auffassung des Wasserwirtschaftsamtes (WWA), dass die Stadt die maßgebliche Verantwortung für den Unterhalt der Wehre trage, offenbar nicht zutreffend. 

Nach Vockrodts Angaben habe die Regierung der Oberpfalz die Situation überprüft, wobei sie zu einem für die Stadt günstigen Ergebnis gekommen sei. Der Freistaat Bayern habe demzufolge überwiegend für die Unterhaltung der Wehranlagen Sorge und Kosten zu tragen. Die Kosten für etwaige Maßnahmen, zum Beispiel für das Ausbaggern des Flussbetts, liegen dann ebenfalls zu großen Teilen beim Freistaat. Allerdings ist für den Eingriff in die Gewässer stets eine Genehmigung erforderlich, die bei den Wasserrädern bisher nicht vorlag. Das heißt: Der langjährige Betrieb der Räder im Stadtpark erfolgte ohne Erlaubnis. 

Vor der erneuten Inbetriebnahme muss sich die Stadt folglich um eine Genehmigung bemühen, diesbezügliche Gespräche finden bereits statt. Unklar ist allerdings, bis wann eine Genehmigung offiziell erteilt werden kann. Realistischerweise dürfte das ein langwieriges Verfahren werden – zumal die Räder erst einmal repariert werden müssen, sobald eine Genehmigung vorliegt. Bis sich ihre Wahrzeichen wieder drehen, muss sich die Stadt also noch gedulden.