Wenn ein Häuslebauer nicht gerade mit zwei linken Händen auf die Welt gekommen ist, wird er versuchen, durch Eigenleistungen seine Baukosten zu senken. Denn jede Handwerkerstunde kostet bares Geld. Mit der "Muskelhypothek" kann man einiges sparen. Allerdings sollten Vorteile und Risiken von Eigenleistungen gut überlegt sein. Hier die wichtigsten vier Punkte:

 

 

- Fähigkeiten nicht überschätzen

Angehende Hausbesitzer sollten ihre Fähigkeiten realistisch einschätzen. Wer handwerklich durchschnittlich begabt ist, kann sich Maler- und Bodenbelagsarbeiten, Tapezieren und Fliesen unter Umständen zutrauen. Die Installation von Sanitärgegenständen und der Einbau von Türen oder Fenstern erfordern dagegen deutlich mehr Kenntnisse in der Ausführung. "Die Rohinstallation der Haustechnik sollte immer ein Fachmann übernehmen, wenn der Bauherr keine Spezialkenntnisse hat", warnt Florian Haas, Vorstand der Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende. Im Schadensfall, wie etwa einem Brand, könne es sein, dass die Versicherung nicht zahle, wenn die Elektroinstallation nicht durch einen Fachmann erfolgt sei.

- Eigenleistung kann zu Verzögerungen im Bauablauf führen

Bei der Erbringung von Eigenleistungen im Bauablauf müssen die vom beauftragten Unternehmen vorgegebenen Termine eingehalten werden. Viele Gewerke können erst nach Abschluss einer vorherigen Arbeit erbracht werden. Wenn der Fliesenleger etwa seine Arbeit nicht aufnehmen kann, weil der in Eigenleistung eingebrachte Estrich falsch oder noch gar nicht gelegt wurde, verzögert sich die gesamte Fertigstellung. "Erbringt der Bauherr seine Eigenleistungen nicht termingerecht und verzögert sich dadurch der Bauablauf, kann er auch schadensersatzpflichtig werden", so Haas.

- Bei Mängeln droht Verlust der Gewährleistungsansprüche

Wenn Bauleistungen im Wechsel zwischen Baufirma und Bauherr erbracht wurden, ist bei Auftreten eines Baumangels oft schwer oder gar nicht festzustellen, was die Ursache dafür ist. Dann kann der Bauherr auf den Kosten für die Mangelbeseitigung sitzen bleiben, also Gewährleistungsansprüche verlieren. Eigenleistungen sollten deshalb vertraglich so vereinbart werden, dass sie am Ende des mit der Baufirma vereinbarten Leistungsumfangs erfolgen - die Baufirma danach also keine Arbeiten mehr ausführen muss.

- Ausreichender Schutz für Bauhelfer

Beim Einsatz von Freunden und Bekannten sind gesetzliche Vorgaben zu beachten. Bauhelfer müssen bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) angemeldet werden. Sorgt der Bauherr nicht für einen ausreichenden Arbeitsschutz, haftet er bei einem Unfall. Darüber hinaus kann der Bauherr seine Bauhelfer gegen Invalidität absichern.