Polizeipräsident Gerold Mahlmeister hat heute, 25.01.2017, mit Vertretern verschiedener Eisenbahngesellschaften eine Vereinbarung unterzeichnet, die es Fahndungsbeamten im Freistaat Bayern ermöglicht, im Rahmen ihrer Dienstverrichtung auch künftig in Zügen kostenlos mitzufahren.
 
Polizeiliche Erkenntnisse zeigen, dass Straftäter vermehrt Betäubungsmittel von Tschechien über die Grenze nach Deutschland schmuggeln und hierbei oftmals auch in Zügen unterwegs sind. Beispielsweise sei hier ein Fall vom 05.12.2016 erwähnt. Im Zug von Prag nach München fanden Schleierfahnder ein Glas mit ca. 12 Gramm der gefährlichen Droge Crystal Meth. Dieses konnte einem 30-jährigen Mann zugeordnet werden.
 
Bereits 1998 wurde zwischen dem damaligen Polizeipräsidium Niederbayern-Oberpfalz und der Deutschen Bahn AG erstmals eine Vereinbarung geschlossen, die die Freifahrt von Fahndungsbeamten regelte. 2000 dehnte sich diese Vereinbarung auf den gesamten Freistaat Bayern aus. 
 
2014 beauftragte das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr das Polizeipräsidium Oberpfalz mit der Überarbeitung dieser Regelung. Notwendig wurde dies, da neben der DB AG in den letzten Jahren weitere Eisenbahngesellschaften zu den Betreibern der Streckennetze hinzugekommen waren.
 
Heute unterzeichneten Vertreter aller Eisenbahngesellschaften, die in Bayern Netze betreiben, eine entsprechende Vereinbarung. Neben dem Freistaat Bayern sind der TBNE (Tarifverband der bundeseigenen und nichtbundeseigenen Eisenbahnen in Deutschland), die agilis Verkehrsgesellschaft mbH & Co. KG, die Bayerische Oberland- und Regiobahn GmbH, die ÖBB Personenverkehrs AG, die Erfurter Bahn GmbH, die Länderbahn GmbH sowie die DB Regio AG Vertragspartner. Von polizeilicher Seite unterzeichnete Polizeipräsident Gerold Mahlmeister vom Polizeipräsidium Oberpfalz die Regelung für den Freistaat Bayern.
 
Die neue Rahmenvereinbarung ermöglicht es Polizeibeamten des Bundes und der Länder, im Fahndungseinsatz auf bayerischen Zugstrecken kostenfrei befördert zu werden. Hierfür weisen sich die (zumeist in zivil) eingesetzten Polizisten beim Zugpersonal mit speziellen Ausweisen aus. Eventuelle Missverständnisse können dadurch vermieden werden.
 
So kann gewährleistet werden, dass die Polizei auch künftig in Zügen ihrer Fahndungstätigkeit nachgehen kann. Dies ist ein wesentlicher Beitrag zur Sicherheit in unserem Land.