Fahrtkostenerstattung für Schüler - Anträge nur noch bis 31. Oktober

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Landkreis Regensburg. Das Landratsamt weist darauf hin, dass nur noch bis zum 31. Oktober 2017 die Möglichkeit besteht, die Erstattung der Schulwegkosten für das Schuljahr 2016/17 zu beantragen. Später eingehende Anträge dürfen nicht mehr berücksichtigt werden. Erstattet wird der Differenzbetrag, der die Familienbelastungsgrenze von 420 Euro überschreitet.

Die Anträge müssen vollständig ausgefüllt, unterschrieben und mit den erforderlichen Nachweisen (Fahrkarten und Schulbestätigung) bis Ende Oktober beim Landratsamt vorliegen. Weil der 31. Oktober heuer ein gesetzlicher Feiertag ist, hat das Landratsamt an diesem Tag geschlossen. Wird der Antrag an diesem Tag in den Briefkasten am Landratsamt – Dienstgebäude – in der Altmühlstraße eingeworfen, gilt die Frist als noch eingehalten. Das Formular „Antrag auf Fahrtkostenerstattung“ ist erhältlich über die Homepage des Landkreises Regensburg unter www.landkreis-regensburg.de, Rubrik Schülerbeförderung.

Hinweis, weil die Anträge von den Schulen bestätigt werden müssen: Die Schulsekretariate sind in den Herbstferien vom 28. Oktober bis 05. November 2017 möglicherweise nicht durchgehend besetzt.

Kontakt: Landratsamt Regensburg, Schülerbeförderung, Altmühlstraße 3, 93059 Regensburg, Sieglinde Schneider, Telefon: 0941 4009-249 oder Simona Schmidbauer, Nebenstelle -529; Telefax: 0941 4009-422; E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. Internet: www.landkreis-regensburg.de/Landratsamt/Buergerservice/Bildung-Arbeit/Schuelerbefoerderung.aspx

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