Fahrtkostenerstattung für Schülerinnen und Schüler

Regensburg. Das Landratsamt weist darauf hin, dass nur noch bis zum 31. Oktober 2021 die Möglichkeit besteht, die Erstattung der Schulwegkosten für das Schuljahr 2020/2021 zu beantragen.

Verspätet eingehende Anträge dürfen aufgrund der gesetzlichen Ausschlussfrist nicht mehr berücksichtigt werden. Erstattet wird der Differenzbetrag, der die Familienbelastungsgrenze von 440,00 Euro überschreitet.

Die Anträge müssen vollständig ausgefüllt, unterschrieben und mit den Original-Fahrkarten und der Schulbestätigung spätestens am 31. Oktober beim Landratsamt eingegangen sein. Die Antragstellung per E-Mail ist nicht zulässig. Das Formular „Antrag auf Fahrtkostenerstattung" ist auf der Homepage des Landkreises Regensburg unter www.landkreis-regensburg.de, Rubrik Schülerbeförderung hinterlegt.

Kontakt: Landratsamt Regensburg, Sachgebiet L 14, Schülerbeförderung, Altmühlstraße 3, 93059 Regensburg, Linda Würdinger, Telefon: 0941 4009-529 oder Doreen Jahn, -627 Telefax: 0941 4009-422; E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., Internet:

www.landkreis-regensburg.de/buergerservice/bildung-arbeit/schuelerbefoerderung


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