Finanzkontrolle Schwarzarbeit: Mindestlohn nicht bezahlt

Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg ergaben, dass die Angestellten eines Handwerksbetriebs über einen Zeitraum von drei Jahren den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn von ihrem Arbeitgeber nicht erhielten.

Insgesamt wurden Löhne in Höhe von über 8.000.-- Euro nicht an die Arbeitnehmer ausgezahlt.

Außerdem stellte sich bei den weiteren Ermittlungen durch die Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit heraus, dass es der Firmeninhaber über einen Zeitraum von vier Jahren in insgesamt 83 Fällen unterließ, die Sozialversicherungsbeiträge für seine Angestellten rechtzeitig und vollständig zu entrichten.

Der so für die Sozialversicherungsträger entstandene Schaden beläuft sich auf ca. 19.000.-- Euro.

Das Amtsgericht Regensburg verurteilte den Firmeninhaber zu einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen zu je 15,00 Euro. Das Gericht begründete das Urteil damit, dass der Beschuldigte ein Teilgeständnis ablegte und bereits ein Bußgeld in Höhe von 15.000.-- Euro aufgrund des Mindestlohnverstoßes akzeptierte.

Zusätzlich muss der Unternehmer die Verfahrenskosten tragen sowie für die vorenthaltenen Sozialversicherungsbeiträge aufkommen.


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