Schwandorf / Wackersdorf / Steinberg am See. Im Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet an der A93 wurde am Donnerstag der Vorentwurf eines Flächennutzungsplans vorgestellt. Er sieht ein weitläufiges Gewerbegebiet rund um die Autobahn vor – verteilt auf drei Teilflächen.

 

Wie ist es um das Interkommunale Gewerbegebiet an der A93 bestellt? Mit dieser Frage befasste sich am Donnerstag der gleichnamige Zweckverband, als sich dessen Mitglieder zur ersten Sitzung für 2018 im Schwandorfer Rathaus versammelten. Das Gremium setzt sich aus der Stadt Schwandorf sowie aus den beiden Gemeinden Wackersdorf und Steinberg am See zusammen, die jeweils ihre Vertreter entsenden. Dabei hat am Donnerstag Manfred Hupfer, Landschaftsplaner bei WGF in Nürnberg, einen ersten Vorentwurf für den Flächennutzungsplan vorgestellt.

Das fragliche Gebiet verteilt sich demnach auf je drei Teilflächen. „Uns ist das als Planer sofort ins Auge gestochen“, so Hupfer, „weil es unmittelbar an der Autobahn liegt und optimal erschlossen ist.“ Bei der ersten Teilfläche handelt es sich um das Areal „Am Richtfeld“, das nördlich der Anschlussstelle an der A 93 gelegen ist. Sie weist eine Gesamtfläche von 8,5 Hektar für die Gewerbenutzung auf. In der Nähe dieses Bereichs ist bisher lediglich eine Tankstelle ansässig, die von der OMV betrieben wird.

Globusspange als Pluspunkt

Die zweite Teilfläche „Am Brunnfeld“ habe östlich der Autobahn eine Fläche von 13,5 Hektar und westlich eine weitere mögliche Fläche von 16 Hektar, die Hupfer zusätzlich ins Spiel brachte. Laut dem Landschaftsplaner liege der Schwerpunkt dort auf der „Gewerbeentwicklung rund um die Anschlussstelle“. Die Globusspange würde sich hier als großes Plus erweisen, denn durch sie bestehe eine funktionierende Erschließung, „die zumindest planerisch weit gediehen ist“; außerdem würde sich das gut in die vorhandenen Gewerbegebiete einfügen. Die angesprochene Spanne wurde 2012 vom Stadtrat wieder fallen gelassen, nachdem ein Gutachten nicht die erhoffte Entlastung in Aussicht gestellt hat.

Aufgrund der Nähe zum Wohngebiet in Niederhof komme jedoch lediglich ein „eingeschränktes Gewerbegebiet“ infrage, so Hupfer, das zum Beispiel keinen Nachtbetrieb aufweisen dürfe. Andernfalls könnten die zulässigen Lärmimmissionen überschritten werden, sodass für die Anwohner eine nicht mehr vertretbare Belastung entstehe.

Die dritte Teilfläche ist hingegen der Abschnitt „Steinberger Straße“. Sie ist als Industriefläche „angedacht“ und verfügt über eine Fläche von 37 Hektar. Aus Sicht des Landschaftsplaners stellt sich hier aber die Frage, inwieweit diese tatsächlich nutzbar ist. Denn das betreffende Areal ist überwiegend bewaldet, weshalb es sehr feucht ist – eine Ausgangslage, die für eine entsprechende Nutzung nicht optimal ist. „Das ist nicht ganz unproblematisch“, sagte Hupfer. „Da muss man sehen, ob man die Größe wirklich braucht oder ob man vielleicht anders damit umgeht.“

Hausaufgaben für den Zweckverband

Vor der Umsetzung dieser Pläne müssen allerdings verschiedene Maßnahmen unternommen werden, die für das weitere Vorgehen erforderlich sind. So müssen zunächst einmal mehrere Aspekte abgeklärt werden, darunter Fragen des Natur- und Immissionsschutzes. Hierfür sind jeweils fachkundige Gutachter heranzuziehen, die die entsprechenden Untersuchungen vornehmen können.

Zudem sei im Vorfeld eine Abstimmung mit den beteiligten Fachbehörden notwendig, einschließlich der Regierung der Opferpfalz. Hupfers aktueller Plan geht vom Umfang her nämlich geringfügig über das hinaus, was im März mit deren Vertretern besprochen wurde.

Von Seiten des Landschaftsplaners bekam das Gremium am Ende gleich mehrere Hausaufgaben mit auf den Weg: Neben der Einholung der Gutachten sprach er sich vor allem für einen sogenannten Nutzungskatalog aus, der als Selbstverpflichtung dienen könnte. Mit dessen Hilfe kann festgelegt werden, „was man da ansiedeln möchte und wozu das eigentlich dienen soll“.

Darüber hinaus sei es sinnvoll, betonte Hupfer, sich über genaue Ansiedlungskriterien Gedanken zu machen. Nach Einholung der Gutachten solle man sich dann möglichst vor den Sommerferien erneut treffen, um einen weiteren Vorentwurf präsentieren und die erforderlichen Beschlüsse fassen zu können. Die öffentliche Auslegung – so der ambitionierte Plan – könne schließlich über die Sommerferien erfolgen.

Bei den Verbandsmitgliedern stieß der Vorentwurf auf positive Reaktionen. Sie haben diesen ohne größere Kritik zur Kenntnis genommen und einstimmig die nötige Ermächtigung erteilt, um die Gutachten in Auftrag zu geben. Damit ist nach langer Zeit eine erste Hürde genommen – alles Weitere ist jetzt von den Ergebnissen der Gutachten abhängig.