Der frühere Abgeordnete und Vorsitzende des Rechtsausschusses des Landtags, Rechtsanwalt Franz Schindler, ist vom Landtag als sog. weiteres, nichtberufsrichterliches Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs gewählt worden. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof ist das oberste Gericht Bayerns für staats- und verfassungsrechtliche Fragen und ein oberstes Staatsorgan mit der Aufgabe, die Einhaltung der verfassungsmäßigen Schranken zu garantieren. 

Er ist u.a. zuständig für Streitigkeiten zwischen den obersten Staatsorganen Landtag und Staatsregierung und für sog. Popularklagen und Verfassungsbeschwerden, die von jedem Bewohner Bayerns mit der Behauptung eingereicht werden können, dass ein Grundrecht durch ein bayerisches Gesetz oder eine Verordnungverfassungswidrig eingeschränkt werde bzw. wenn sich ein Bewohner Bayerns durch eine bayerische Behörde oder ein bayerisches Gericht in seinen verfassungsmäßigen Rechten verletzt fühlt.

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat seinen Sitz beim Oberlandesgericht München und besteht aus dem Präsidenten, 22 berufsrichterlichen Mitgliedern, die meisten davon aus der Verwaltungsgerichtsbarkeit und 15 weiteren Mitgliedern, die die Befähigung zum Richteramt haben sollen und nicht zugleich Mitglied des Landtags der der Staatsregierung sein dürfen. Die berufsrichterlichenMitglieder und der Präsident werden vom Landtag auf die Dauer von acht Jahren gewählt. Die weiteren Mitglieder werden jeweils vom neuen Landtag nach seinem Zusammentritt für die Dauer der Wahlperiode gemäß den Grundsätzen des Verhältniswahlrechts gewählt. Franz Schindler ist demgemäß auf Vorschlag der SPD-Landtagsfraktion gewählt worden. Es handelt sich hierbei um ein Ehrenamt mit überschaubarer zeitlicher Beanspruchung.