Fristverlängerung beim Führerschein-Pflichtumtausch

Regensburg. Eigentlich hätten alle Fahrerlaubnisinhaberinnen und Fahrerlaubnisinhaber der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 ihren alten Papierführerschein – wenn dieser bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt worden war – bis spätestens 19. Januar 2022 in einen neuen fälschungssicheren EU-Führerschein umtauschen müssen.

Die Innenministerkonferenz hat am 17. Januar nun beschlossen, in den Bundesrat einen Antrag zur Verlängerung der Umtauschfrist bis zum 19. Juli einzubringen. Auch werden – so ein weiterer Beschluss der Innenminister – Verstöße gegen die Umtauschpflicht vorerst nicht geahndet.

Jahrgänge 1953 bis 1958 sollten dennoch zeitnah umtauschen

Wie der Leiter der Straßenverkehrsbehörde am Landratsamt Regensburg, Karl Remling, betont, sollen sich die Fahrerlaubnisinhaberinnen und –inhaber der Jahrgänge 1953 bis 1958 aber trotz der Fristverlängerung weiterhin um einen zeitnahen Umtausch bemühen. So könnten lange Wartezeiten am Fristende vermieden werden. Denn das Verfahren nehme einige Wochen in Anspruch. Wenn der alte Führerschein beispielsweise nicht von der aktuellen Wohnsitzbehörde ausgestellt wurde, sei eine sogenannte Kartenabschrift der ausstellenden Behörde erforderlich. Alleine das könne schon zwei oder drei Wochen dauern.

Weitere Informationen:

Wer zur Führerscheinstelle kommen will, muss vorab keinen Termin vereinbaren. BesucherInnen und Besucher können also ohne Terminvereinbarung zur Führerscheinstelle des Landratsamtes Regensburg kommen.

Öffnungszeiten:

Montag bis Mittwoch von 7.30 bis 11.30 und von 13 bis 15 Uhr

Donnerstag von 7.30 bis 11.30 Uhr und von 13 bis 17 Uhr

Freitag von 7.30 bis 11.30 Uhr

Notwendige Unterlagen zum Führerscheinumtausch:

Antragsformular

Aktuelles biometrisches Lichtbild (Passfoto)

Alter Führerschein (auf Wunsch kann der alte Führerschein nach Entwertung wieder mitgenommen werden)

Wurde der alte Papierführerschein nicht bei der aktuellen Wohnsitzbehörde ausgestellt, so muss eine sogenannte Karteikartenabschrift bei der Behörde beantragt werden, die den Führerschein ursprünglich ausgestellt hat.

Ausweisdokument (Personalausweis mit aktueller Wohnanschrift oder Reisepass)

Allgemeine Informationen zum Führerscheinumtausch finden Sie auch unter https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/pflichtumtausch-von-fuehrerscheinen.html


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