Nachdem im Nachbarlandkreis Cham die Geflügelpest aufgetreten war, hatte auch das Landratsamt Schwandorf Vorsorgemaßnahmen getroffen. Mit Verfügung vom 16. Dezember wurden Geflügelmärkte verboten. Dieses bis zum 31. Januar 2016 befristete Verbot wurde jetzt vorzeitig aufgehoben, damit bereits die am kommenden Wochenende beabsichtigten Märkte wieder stattfinden können.

 

Die Entscheidung ist aus veterinärmedizinischer Sicht möglich, da auch das Landratsamt Cham seine Anordnung aufgehoben hat und die Untersuchungsergebnisse aus dem Landkreis Schwandorf allesamt negativ, also ohne Befund geblieben sind.

„Die Aufhebung des Verbots ersetzt keine Genehmigung, sondern eröffnet lediglich die Möglichkeit, im Einzelfall wieder Genehmigungen zu erteilen“, erläutert Pressesprecher Hans Prechtl. Es ist deshalb weiterhin erforderlich, jede Geflügelschau rechtzeitig anzuzeigen und die Genehmigung dafür zu beantragen.