Im Wild- und Freizeitpark Höllohe bei Teublitz sind in den letzten Tagen 13 Tiere tot aufgefunden worden. Es handelt sich dabei um vier Pfauen, drei Gänse, je zwei Schwäne und Zwerghühner sowie einen Storch und eine Ente. Nun müssen mehr als 200 Tiere getötet werden.

Eine Befundprüfung im Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit in Erlangen hat Influenzaviren des Subtyps H5 labordiagnostisch nachgewiesen. Weitere Untersuchungen zur näheren Differenzierung, ob es sich um die hochpathogene Form der Geflügelpest handelt, laufen derzeit am Friedrich-Loeffler-Institut – Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit –  in Greifswald.

Das Landratsamt, dem hier kein Ermessen zusteht, bereitet das weitere Vorgehen vor, das sich bereit aufgrund eines konkreten Verdachtsfalls zwingend aus der Geflügelpestverordnung ergibt. Demnach ist der übrige Geflügelbestand in der Höllohe, der rund 210 Tiere umfasst, zu keulen. Neben 45 Kanarienvögeln sind 39 Enten, 28 Hühner, 21 Tauben, 20 Wachteln sowie Fasane, Gänse, Pfauen, Störche und verschiedene Finkenarten von dieser gesetzlich notwendigen Vorsorgemaßnahme betroffen.

Außerdem wird im Umkreis der Höllohe ein Sperrbezirk und ein weiteres Beobachtungsgebiet eingerichtet werden. Näheres wird eine Allgemeinverfügung regeln, die im Laufe der Woche in Kraft gesetzt wird. Die im Sperrbezirk und im Beobachtungsgebiet liegenden Geflügelhaltungen werden vom Veterinäramt untersucht werden.

Derzeit werden im Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit auch drei Enten untersucht, die in Krondorf aufgefunden wurden. Ein toter Schwan, der in Nittenau aufgefunden wurde, war nicht vom Virus betroffen. Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, verendetes Wassergeflügel (Wildenten, Wildgänse, Schwäne usw.), Raubvögel, Aasfresser sowie größere Wildvögel (Möwen, Reiher etc.) dem Veterinäramt, der jeweiligen Gemeinde oder der Polizei zu melden. Tote Tiere sollten auf keinen Fall ohne Schutzhandschuhe berührt werden.

Als weitere Vorsichtsmaßnahmen bleiben für den gesamten Landkreis Schwandorf das verfügte Ausstellungsverbot und die Aufstallungspflicht in Kraft.