Foto: djd/HDI/Walter Geiring  -  Dauer- und Starkregen, überflutete Grundstücke, vollgelaufene Keller. Allein die Tiefdruckgebiete "Paul" und "Rasmund", die im Sommer 2017 über Deutschland wüteten, haben nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) Schäden in Höhe von mehr als einer halben Milliarde Euro verursacht. Die Schäden der aktuellen Ereignisse der letzten Wochen sind noch gar nicht beziffert. Hausbesitzer sollten prüfen, wie es um ihren Versicherungsschutz steht.

 

Starkregen ist ein typisch sommerliches Phänomen: Je wärmer die Luft ist, desto mehr Feuchtigkeit kann sie aufnehmen. Treffen warme und kalte Luftmassen aufeinander, kondensiert die Feuchtigkeit blitzschnell und es kommt zum Wolkenbruch. Ist dieser sehr intensiv oder regnet es langanhaltend, ist der Boden gesättigt - er kann also die Wassermassen nicht mehr aufnehmen. Extremwetterlagen wie Starkregenereignisse in Deutschland häufen sich - und die Aussicht auf einen Rückgang besteht eher nicht. Nach Aussagen von Klimaexperten ist dies durchaus ein Zeichen, dass der Klimawandel sich auf das alltägliche Wetter auswirkt.

Hausbesitzer sollten Versicherungsschutz überprüfen

Gewisse bauliche Vorkehrungen an der eigenen Immobilie können helfen, einen ungewollten Wassereintritt zu verhindern oder zumindest zu minimieren. Aber: Nicht jeder mag dahingehend investieren und viele hoffen wohl weiterhin, dass das Unwetter auch dieses Mal unbeschadet an ihrem Zuhause vorüberziehen möge. Mit der sogenannten Elementarschaden- oder Naturgefahrenversicherung müssen Immobilienbesitzer zumindest unter finanziellen Aspekten nicht mehr bang zum Himmel blicken, wenn ein Unwetter aufzieht.

"Meistens stellt sich die Frage nach dem Versicherungsschutz erst im Schadenfall", warnt Dr. Henning Folkerts, Leiter des Produktmanagements für private Haftpflicht-, Unfall- und Sachversicherungen bei der HDI Versicherung AG: "Ist der Keller vollgelaufen, hoffen die Betroffenen, dass der Hausrat- oder Wohngebäudeversicherer zahlt. Aber: Der Schutz gegen Schäden durch Naturgefahren wie Überflutung durch Witterungsniederschläge oder Überschwemmung muss üblicherweise zusätzlich zur Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung vereinbart werden." Unter www.hdi.de gibt es dazu alle weiteren Informationen. Jeder Immobilienbesitzer, so Folkerts, solle daher schon in "guten" Zeiten prüfen, ob er diese wichtige Zusatzvereinbarung abgeschlossen habe.

Tipps vom Sachverständigen

Dipl.-Ing. Tomas Dörfler, Architekt und Bausachverständiger, zur Frage, wie sich Hausbesitzer mit baulichen Maßnahmen vor Hochwasser und Starkregen schützen können:

- Meistens ist schon bei einem Termin erkennbar, wo die Schwachstellen am Haus sind.
- Wenn man nachvollzieht, wie Wasser, das am Haus von außen oder von innen anfällt, geführt wird, findet man relativ schnell zu den potentiellen Schwachstellen, etwa Fenster, Türen, Kellerschächte und -treppen.
- Zuweilen gibt es auch Nachbesserungsbedarf an der Drainage oder den Zu- und Ableitungen.
- Oftmals sind die Maßnahmen mit weniger finanziellem Aufwand verbunden, als der Hausbesitzer befürchtet. (djd)