Regensburg. Könnte es im Kreis Regensburg künftig den gelben Sack bzw. die gelbe Tonne geben? Der Landkreis gibt dazu jetzt ein Gutachten in Auftrag. Neben einer Analyse der derzeitigen Entsorgungsstruktur bei Leichtverpackungen soll so auch eine Handlungsempfehlung dazu erarbeitet werden, welche Gründe für oder gegen eine Änderung des Sammelsystems bei dieser Abfallart sprechen. 

Mit dem Gutachten wird den Landkreisgremien eine Entscheidungsgrundlage gegeben, ob die Einführung eines gelben Sacks beziehungsweise einer gelben Tonne im Landkreis sinnvoll ist, oder welche Optimierungsmöglichkeiten sich im bestehenden System ergeben können.

Der Kreisausschuss unter dem Vorsitz von Landrätin Tanja Schweiger stimmte in seiner Sitzung am 4. März der Gutachtensbeauftragung einstimmig zu. Das Ergebnis des Gutachtens, das für Herbst 2021 erwartet wird, soll dann im Umweltausschuss vorgestellt und beraten werden.


Zuständigkeit

Die Sammlung und Verwertung sogenannter Leichtverpackungen (etwa Folien, Becher, Mischkunststoffe, Weißblech, Styropor) ist nicht Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (also der Landkreise und kreisfreien Städte) sondern der Vertreiber und Hersteller dieser Verpackungen.

Diese Verpflichtung kann auf duale Systembetreiber übertragen werden, die wiederum Entsorgungsdienstleister mit der Sammlung, Containeraufstellung und Verwertung der Verpackungen beauftragen können.

Der Landkreis hat hier nur in zwei Punkten ein Mitspracherecht. Zum einen ist die Art des Sammelsystems (Hol- oder Bringsystem) mit ihm abzustimmen. Zum anderen kann er den dualen Systembetreibern die Mitbenutzung der Wertstoffhöfe erlauben oder nicht. Für diese Mitbenutzung bekommt er ein Mitbenutzungsentgelt.

Vertragslaufzeiten

Über die Art des Sammelsystems für die Verpackungen (Hol- oder Bringsystem) ist zwischen dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und den dualen Systembetreibern ein Vertrag zu schließen. Diese Verträge haben meist eine mehrjährige Laufzeit.

Der aktuelle Vertrag läuft noch bis 31.12.2023. Eine Änderung des Sammelsystems, also eine Umstellung auf den gelben Sack beziehungsweise die gelbe Tonne, wäre damit frühestens ab 01.01.2024 möglich.