Wildernde Hunde rissen Reh

Symbolbild: Oliver Haja, pixelio.de

Am Samstag, 16.1., fand ein Spaziergänger im Gemeindebereich Traitsching, am „Treflinger Pfahl“, in der Nähe der ehemaligen Bauschuttdeponie,  ein schwer verletztes Reh. Der verständigte zuständige Jagdpächter konnte das Tier, das von wildernden Hunden gerissen und so schwer verletzt worden war, dass es nicht mehr gerettet werden konnte, nur noch von seinen Leiden erlösen.

 

Daher der dringende Appell an Hundehalter, die mit ihren Vierbeinern in der freien Natur unterwegs sind, ihre Hunde nicht unbeaufsichtigt laufen zu lassen und „Streuner“ an die Leine zu legen.

Zum Schutz der Wildtiere vor wildernden Hunden wird der Jäger nach dem Bundesjagdgesetz zum Jagdschutz verpflichtet. Das heißt, dass er per Gesetz dazu verpflichtet ist, notfalls auch mit der Schusswaffe Wildtiere vor wildernden Hunden zu schützen .

Hundehalter, die sich nicht an die Bestimmungen halten, können außerdem zur Rechenschaft gezogen werden.

Hinweise im konkreten Fall nimmt die Polizeiinspektion Cham entgegen.

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