Geschäftsführer und Mitarbeiterin erhalten Bewährungsstrafen

Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg – Dienstsitz Weiden ergaben, dass zwei Geschäftsführer sowie die mit der Lohnabrechnung betraute Person einer im Landkreis Tirschenreuth ansässigen Firma Beiträge zu den Sozialversicherungen für die in der Firma beschäftigten Mitarbeiter nicht in ordnungsgemäßer Höhe entrichteten.

Über einen Zeitraum von über vier Jahren wurden die im Unternehmen geleisteten Überstunden entweder bar an die Arbeitnehmer ausbezahlt oder mit Naturalien aus dem Firmenbestand vergütet.

Der dadurch den Sozialversicherungen entstandene Schaden beläuft sich auf mehr als 100.000,-- €. Zudem ist der zuständigen Berufsgenossenschaft durch die falsche Angabe der Lohnsumme ein Schaden in Höhe von ca. 30.000,-- € entstanden. 

Das Amtsgericht Regensburg verurteilte einen der Geschäftsführer zu einer Geldstrafe von 200 Tagessätzen zu je 110,-- € sowie zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten, die auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Die mit der Lohnabrechnung betraute Mitarbeiterin wurde zu einer Geldstrafe in Höhe von 13.500,-- € sowie zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr, ausgesetzt zur Bewährung auf zwei Jahre, verurteilt.

Gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 20.000,-- € wurde von der Erhebung einer öffentlichen Klage gegen den zweiten Geschäftsführer abgesehen.

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