Geschwindigkeitsbegrenzung und Fußgängerüberweg Themen beim Bauausschuss

Bau- und Umweltausschuss Nittenau: Mit Mundschutz und Abstandsregelung hatten sich die Räte dazu im Pfarrheim Eustachius Kugler eingefunden, um zu beraten und zu entscheiden.


Sieben Bauanträge unterschiedlichster Art passierten jeweils einstimmig das Gremium. 

Bauvoranfragen sorgen für Klarheit bei den Bauwerbern bei der Planung. So kann ein Bauwerber sein Einfamilienwohnhaus mit Doppelgarage auf dem Grundstück 102 in Neuhaus errichten. Das Vorhaben liege im Außenbereich, im Einzelfall sei es zulässig, wenn die Erschließung gesichert sei und keine öffentlichen Belange entstehen. Die erforderlichen Grundstücksanschlüsse müsse der Bauwerber selber tragen. Mit einer Gegenstimme wurde diesem Ansinnen stattgegeben. Die gleichen Voraussetzungen mussten bei der nächsten Bauvoranfrage vorliegen, bei der es um die Errichtung von zwei Doppelgaragen mit Geräteraum auf dem Grundstück Treidling 22 ging. Einstimmig votierten die Räte für den Ersatzbau für das bestehende Nebengebäude. Anders verhielt es sich bei der Bauvoranfrage bezüglich der Errichtung eines „Ferienhauses" auf einem Grundstück in der Gemarkung Stefling, das sich im Außenbereich befindet. Hier sei die Erschließung derzeit nicht gesichert. Zudem liege es im hinteren Bereich und nicht an der Straße des Ortsteils Überfuhr, alles Gründe, die dazu führten, das Vorhaben abzulehnen. 

Der nächste Tagesordnungspunkt betraf weitergeleitete Bauanträge, von denen das Gremium Kenntnis nahm und die Vorgehensweise der Verwaltung billigte. Die Nittenauer Werbegemeinschaft beantragte eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h in der Brauhausgasse, wegen der Enge der Straße und fehlender markierter Bürgersteige. Einige der Räte sowie Bürgermeister Benjamin Boml sprachen sich für eine Reduzierung der Geschwindigkeit aus. Darüber hinaus soll man über Geschwindigkeitsbegrenzungen nachdenken, auch im Bereich der Hauptstraße, wenn die Brücke fertig ist, so Boml. Mit einer Gegenstimme votierte man für die 30 km/h in der Brauhausgasse. 

Behandelt wurden anschließend die Anträge der Freien Wähler- und der CSU-Fraktion. Beantragt wurde jeweils, an der Brucker Straße auf Höhe der bereits bestehenden Querungshilfen einen Fußgängerübergang zu schaffen. Begründung: An der Straße befinden sich Kitas, Haltestellen des ÖPNVs und diverse Märkte. Es entspann sich eine Diskussion, bei der auch mehrere Brennpunkte zur Sprache kamen, die eine Gefährdung, insbesondere auch von Schulkindern, bei der Überquerung der Fahrbahn bargen, im Bereich des Freibads, in der Fischbacher Straße und im Lärchenweg. 

Zurück zur Brucker Straße: In der Vergangenheit seien entsprechende Anträge durch das Straßenbauamt stets mit dem Nichtvorliegen der Voraussetzungen nicht befürwortet worden, der bestehende Fußgängerüberweg sei sogar aufgelöst worden. Ein Fußgängerüberweg vermittle eine trügerische Sicherheit beim Fußgänger, der davon ausgehe, dass Fahrzeuge eigentlich halten müssten. Einstimmig kamen die Räte zu dem Schluss, einen Fußgängerüberweg an der Brucker Straße zu beantragen und zu prüfen, ob eine Bedarfsampel errichtet werden könne. 

Unter dem letzten Tagesordnungspunkt „Anfragen" ging es um die Kapelle Eustachius Kugler in Neuhaus, die durch zwei entzündete Kerzen stark in Mitleidenschaft gezogen worden war. Florian Hummel fragte an, ob die Stadt finanzielle Mittel für die Beseitigung der Schäden bereitstellen werde. Bürgermeister Boml sagte, er habe sich bereits mit Willi Sturm verständigt wegen der Reinigungskosten, der wiederum Kontakt mit den Barmherzigen Brüdern aufgenommen habe. Man wolle schauen, was angefallen ist und den Neuhausern auch zur Seite stehen.

Aufruf zur Tötung von Polizisten
Vizepräsidentenposten der OTH Regensburg neu beset...