Regensburg. Vom bayerischen Kultusministerium wurde angeordnet, dass ab kommender Woche vorerst an allen Schularten – also einschließlich der Grundschulen – eine Maskenpflicht auch im Unterricht gilt, und zwar unabhängig vom Inzidenzwert vor Ort. Ungeachtet dessen hält das Gesundheitsamt Regensburg – auch nach einem intensiven fachlichen Austausch mit Professor Dr. med. univ. Michael Kabesch, Ärztlicher Direktor der Klinik St. Hedwig Regensburg, sowie dem Facharzt für Kinder- und Jugendheilkunde, Guido Judex, vom Zentrum für Kinder- und Jugendgesundheit Regensburg – generell einen pragmatischen Umgang mit der Maskenpflicht für alle Schülerinnen und Schüler für vertretbar.

So können die Masken nicht nur – selbstverständlich – bei Essen und Trinken, sondern auch bei Lüftungspausen, beim Sport im Freien unter Abstandeinhaltung sowie allgemein auf dem Schulgelände im Außenbereich bei ausreichendem Abstand abgenommen werden. Damit wird den Anforderungen an den Infektionsschutz genüge getan, gleichzeitig kann so aber auch eine praxisgerechte und der Lebenswirklichkeit entsprechende Erleichterung für den Schulalltag erreicht werden.


Näheres hierzu wurde bereits in der Pressemitteilung des Landkreises vom 26.10.2020 ausgeführt. Hier nochmals die entsprechende Textpassage:

„Für den Bereich der Schulen, und damit insbesondere auch für die Grundschulen werden vom Staatlichen Gesundheitsamt des Weiteren folgende Empfehlungen für die Umsetzung der Maskenpflicht ausgesprochen.

Am Platz kann die Maske im Unterrichtsbetrieb oder in der Pause auf dem Schulgelände zum Zweck einer kurzen Trinkpause beziehungsweise auch für eine kurze Essenspause abgelegt werden. Ferner kann die Maske im Unterricht während des Lüftens abgenommen werden. Es wird empfohlen, soweit die Witterung dies zulässt, den Sportunterricht im Freien abzuhalten. Soweit bei kontaktfreien Sportarten der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden kann, kann auf die Verpflichtung zum Tragen einer Maske verzichtet werden. Für den Bereich des Schulhofes kann auf die Verpflichtung zum Tragen der Maske ebenfalls verzichtet werden, soweit der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten wird."

Die letzte Entscheidung trifft natürlich immer der jeweilige Lehrer.