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Nittenau. Nach Einrichtung der Einbahnregelung, voraussichtlich ab dem 29. Juni 2018, wird die Große Regenbrücke im Zuge der Staatsstraße 2149 in Fahrtrichtung Bergham weiterhin im Einbahnverkehr für Fahrzeuge mit maximal 3,5 Tonnen befahrbar sein. In Fahrtrichtung Nittenau ist die Brücke voraussichtlich ab dem 29. Juni 2018 gesperrt. Damit entfällt die seit 03. Mai 2018 eingerichtete Ampelregelung.

 



Nach dem am 03. Mai 2018 aufgrund des schlechten Zustandes die Befahrbarkeit auf eine Fahrspur eingeschränkt und die Tonnagebeschränkung auf 3,5 Tonnen herabgesetzt wurde, ist nun insbesondere wegen zahlreicher Missachtungen der Tonnagebeschränkung eine Einbahnregelung notwendig. Die neue Verkehrsführung wird mittels fahrgeometrisch wirksamer Maßnahmen (Schikanen) unzulässige Überfahrten durch den Schwerverkehr unterbinden. Das Staatliche Bauamt Amberg-Sulzbach bereitet derzeit das Planfeststellungsverfahren für den Ersatzneubau der Großen Regenbrücke vor. Da der Beginn der Erneuerung aufgrund des Rechtsverfahrens noch nicht abgesehen werden kann, werden die Beeinträchtigungen bis auf Weiteres bestehen bleiben. Durch die Einrichtung der Einbahnregelung können jedoch die derzeit noch bestehenden Ampeln entfallen und die direkten Anwohner von den ampelbedingten Beeinträchtigungen entlastet werden.

Die Umleitung des gesamten Verkehrs zwischen Bergham und Nittenau in Fahrtrichtung Nittenau erfolgt gemäß einer großräumigen Umleitungsbeschilderung.

Das Staatliche Bauamt Amberg-Sulzbach bittet die betroffenen Anlieger und Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die notwendigen Verkehrsmaßnahmen und die damit verbundenen Umwege sowie weiteren Beeinträchtigungen.