Auf 1,5 Grad Celsius soll die Erderwärmung begrenzt werden - so lautete das erklärte Ziel des Pariser Abkommens. Dem Klimapaket der Großen Koalition zufolge verfolgt Deutschland in diesem Rahmen das Ziel, bis 2030 seine CO2-Emissionen im Vergleich zum Jahr 1990 um 55 Prozent zu senken. Klimaschutz erfordert also Taten - jeder Haushalt kann damit bei sich zu Hause anfangen.

 

 

 

Heizen mit Brennholz senkt CO2-Emissionen

Wer fossile Brennstoffe einspart und stattdessen den nachwachsenden Energieträger Holz in einer modernen Feuerstätte nutzt, senkt damit die CO2-Emissionen. Denn Heizen mit Brennholz setzt nur so viel CO2 frei, wie der Baum während seines Wachstums aufgenommen hat und auch bei seiner natürlichen Verrottung im Wald abgeben würde. Das freigesetzte CO2 wird wiederum von nachwachsenden Bäumen aufgenommen, sodass ein geschlossener Kreislauf entsteht. Regional geschlagenes Brennholz aus nachhaltig bewirtschafteten Wäldern weist eine gute CO2-Bilanz auf, seine Nutzung fördert den Ausbau und das Wachstum von Mischwäldern. Zudem hat sich der Holzvorrat in den letzten zehn Jahren um sieben Prozent vergrößert.

Große Einsparpotenziale und modernste Verbrennungstechnik

Eine Beispielrechnung zeigt: Wer seine vorhandene Zentralheizung entlastet und ein Drittel des Bedarfs mit Holz oder Pellets abdeckt, kann rund 600 Liter Öl und damit über 1.800 Kilogramm CO2 pro Jahr einsparen. Zugrunde gelegt wurde dabei ein Wohnhaus mit 120 Quadratmetern Grundfläche in normaler Bauweise und einem Heizenergieverbrauch von 1.800 Litern Öl jährlich. Moderne Kachelöfen, Heizkamine, Kamine, Kaminöfen und Pelletöfen sind im Übrigen mit moderner optimierter Verbrennungstechnik ausgestattet. Sie haben hohe Wirkungsgrade und erfüllen die verschärften Anforderungen der 2. Stufe der 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV). Emissionsarme Feuerstätten, die nach dem 1. Januar 2015 eingebaut wurden, dürfen deshalb auch bei Feinstaubalarm wie etwa in Stuttgart betrieben werden.

Austauschfrist für Altgeräte bis Ende 2020

Alte Holzfeuerstätten, die nicht mehr den aktuellen Grenzwerten und Wirkungsgraden entsprechen, müssen laut BImSchV ausgetauscht, nachgerüstet oder stillgelegt werden. Die nächste Frist endet Ende 2020 - und zwar für Öfen, die vor dem 1. Januar 1995 in Betrieb genommen wurden. Wer ein älteres Gerät besitzt oder eine Neuanschaffung einer Holzfeuerstätte plant, ist bei einem Ofen- und Luftheizungsbauer in Technik-, Umwelt- und Designfragen auf der sicheren Seite. Adressen qualifizierter Fachbetriebe und mehr Infos gibt es bei der AdK, der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Kachelofenwirtschaft e.V., unter www.kachelofenwelt.de. (djd)