Nittenau. In einem von Hochwasser gefährdeten Bereich bauen? Die Stadt Nittenau war bekanntermaßen in der Vergangenheit des Öfteren arg gebeutelt von den Folgen der Überschwemmungen. „Fehler der Vergangenheit nicht wiederholen", war mehrfach bei der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am Dienstagabend in der Regentalhalle zu vernehmen. Und so wurden einige Anträge nicht genehmigt bzw. Voranfragen negativ beschieden.


Doch beim Bauantrag zum Neubau von drei Wohneinheiten mit vier Stellplätzen auf dem Grundstück „Oberer Torweg 9" führte ein weiterer Grund zur Ablehnung: Denn dieses Grundstück liegt im Gebiet der Altstadtsatzung, füge sich aber nicht städtebaulich entsprechend ein. Und auch hier spielte die Hochwassersituation mit hinein. Grundsätzlich sei eine Bebauung zu Wohnzwecken zu begrüßen. Bedenken wurden geäußert wegen des Schulweges, der Brücken- und Parksituation. Der Bauwerber soll seine Planung noch einmal überdenken. Mit zwei Gegenstimmen wurde der Bauantrag abgelehnt.

Genehmigt wurden die Erweiterung des Einfamilienwohnhauses als Ersatzbau auf dem Grundstück Am Steinhügel 16, die Errichtung eines Wintergartens auf dem Grundstück Am Wechsel 46. Auch die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage und Terrassenüberdachung im Regenstaufer Weg 18 wurde einstimmig beschlossen. Ein weiterer Bauwerber kann sein Doppelhaus mit zwei Carports im Heideweg 11 a errichten. Auch gegen den Bauantrag zur Errichtung einer Terrassenüberdachung im Rosengarten 19 hatten die Räte nichts dagegen. Die Neuerrichtung des Dachgeschosses mit einem Zwerggiebel, einer Gaube und der Anbau eines Balkons mit Treppenanlage im Meisenweg 7a warf keine Fragen auf, genau wie die Errichtung einer Doppelgarage an ein bestehendes Wohnhaus in Stefling 28. Alles wurde einstimmig genehmigt.

Zehn-Parteienhaus: Bauherr muss 22 Stellplätze nachweisen

Zu Diskussionen führte der Bauantrag zur Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses mit zehn Wohnungen und die Errichtung eines Carports im Heideweg 21. Zehn Wohneinheiten umfasst das Projekt im Bebauungsplan Hirschenbleschen, das voll erschlossen ist. Bürgermeister Benjamin Boml sagte, dass 22 Stellplätze benötigt werden. Der Bauwerber bat in einem Schreiben, davon abzusehen und es bei zwölf Stellflächen zu belassen.

Christoph König (B'90/Die Grünen) meinte, dass man ein Carport auch zweistöckig bauen könnte. Florian Doll (FWG) riet davon ab, von den 22 Stellflächen abzurücken. Ein Ausweichen auf das Nachbargrundstück, wie Boml angeführt hatte, sehe er nicht problematisch. Im Heideweg gehe es sowieso eng zu und Industrie sei angesiedelt. Jürgen Kuprat (SPD) sagte, er sehe das genauso: Die Parkplätze müssen nachgewiesen werden. Ein Keller könne auch als Tiefgarage genutzt werden. Thomas Hochmuth (CSU) stimmte seinen Vorrednern zu, da die Situation eh schon problematisch sei. Man solle auf die vorgesehenen Stellflächen beharren. Auch Tief- und Duplexgaragen zog er in Erwägung. Boml meinte dazu, dass diese auch eine Kostenfrage sei.

 Einstimmig beschloss das Gremium, dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Akzeptiert wurden auch die Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenzen, der Terrassierung der beiden Wohnungen im Keller, der Abstandsflächen, der Dachausführung und der Ausführung des Carports, das alles unter der Voraussetzung, dass die 22 Stellflächen nachgewiesen werden, was auch auf dem Nachbargrundstück erfolgen könne. Der Beschluss wurde ohne Gegenvoten gefasst.

Bauvoranfragen sollen klären, ob eine weitergehende Planung sinnvoll erscheint. Einstimmig abgelehnt wurde die Bauvoranfrage bezüglich der Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage in der Gemarkung Bergham. Ein Anschluss an das Kanal- und Wassernetz wäre möglich. Ausschlaggebend für die Ablehnung ist die Lage des Grundstücks in einem Hochwassergebiet. Zwar sei 2012 eine Bauvoranfrage genehmigt worden. Aber diesen Fehler wolle man nicht wiederholen. „Kein Objekt im Hochwassergebiet", so lautete der allgemeine Tenor, der zu dieser einmütigen ablehnenden Entscheidung führte.

Ähnlich verhielt es sich bei der nächsten Bauvoranfrage. Diesmal ging es um die Errichtung von vier Doppelhäusern, ebenfalls in der Gemarkung Bergham. Das Grundstück liege im Außenbereich, liege im Hochwassergebiet und ist zudem als Biotop ausgewiesen. Jürgen Kuprat meinte: „Geht nicht, es ist ein Biotop und liegt im Hochwassergebiet. Wir brauchen eine Linie in Nittenau." Michael Prasch (FWG) pflichtete ihm bei: „Sehe ich genauso". Einstimmig wurde das Vorhaben abgelehnt.

Zufahrt über Ahornweg

Zwiespältig gesehen wurde die nächste Anfrage, bei der es um die Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses mit sechs Wohneinheiten und Stellplätzen auf den Grundstücken Flur-Nr. 299/7 und 299/8 in der Gemarkung Bergham, im Ulmenweg, ging. Strittig war die Frage nach der Zufahrtsmöglichkeit. Den Ulmenweg dementsprechend ausbauen bei dieser Gelegenheit oder die Zufahrt über den Ahornweg laufen lassen? Mit drei Gegenstimmen wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt, sofern die Zufahrt über den Ahornweg erfolgt und die Parkplatz- und Gebäudesituation geändert bzw. getauscht werde.

Klarheit erhielt ein Bauwerber, der wegen einer Errichtung eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Haiderhöf 11 anfragte, welches in der Gemarkung Fischbach liegt. Es ist als Außenbereich ausgewiesen, ein Anschluss an das Kanal- und Wassernetz sei möglich. Zu entscheiden sei, ob die Ortschaft Haiderhöf auf der gegenüberliegenden Seite weiterentwickelt werden soll. Markus Fohringer (CSU) sagte, von Weiterentwicklung könne man nicht reden, hier sei vorher bereits ein Häuschen gestanden, wenn wieder an dieser Stelle ein Haus hinkommt. Mit drei Gegenstimmen wurde der Bauvoranfrage stattgegeben.

Bedenken wurden bei der nächsten Bauvoranfrage laut, bei der Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage in der Gemarkung Hof am Regen. Es handle sich dabei um den Ortsteil Gunt, ergänzte Boml. Das Grundstück liege im Außenbereich. Karl-Heinz Stich (FWG) meinte, es sei zu prüfen, ob die Zufahrt für die Landwirtschaft noch gewährleistet sei, wenn hier ein Gebäude entstehe. Boml antwortete, dass dies vermutlich nicht der Fall sei. Florian Doll sagte, dass das Grundstück eine ziemliche Hanglage darstelle, was bautechnisch schwierig zu händeln sei. Jürgen Kuprat sagte, es handle sich um keine Privilegierung, auch um keine Ortsabrundung oder dergleichen. Einstimmig lehnte das Gremium das Vorhaben ab.

Bistro-Verkaufswagen in Sulzmühl

Bei der nächsten Voranfrage ging es um das Aufstellen eines Bistro-Verkaufswagens auf dem Grundstück Sulzmühl 15, mit Öffnungszeiten von 8 bis 20 Uhr. Befürchtet wurde von Seiten der Verwaltung Unmut in der Nachbarschaft, bedingt durch enge Straßenverhältnisse, durch Parken und Zielverkehr. Mit zwei Gegenvoten wurde diesem Vorhaben Zustimmung signalisiert.

Bauanträge wurden auf dem Verwaltungsweg weitergeleitet: die Errichtung von zwei Regenrückhaltebecken in der Gemarkung Nittenau und in der Gemarkung Kaspeltshub, Errichtung von Einfamilienwohnhäusern in der Gemarkung Hof am Regen und in der Gemarkung Treidling.

Zudem ging es um das Bauvorhaben von Amazon: die Teilbaugenehmigung für Tiefbauarbeiten in der Gemarkung Bergham.

Einstimmig wurde die Vorgehensweise der Verwaltung abgesegnet.

Umrüstung auf LED

Mit der Umrüstung der Straßenbeleuchtung beschäftigten sich die Räte. Dabei ging es um die Einsparung von Strom bzw. den CO_2-Ausstoß. Boml sagte, es handle sich um rund 1.400 Leuchten. Die Kosten liegen bei zirka 322.000 Euro brutto. Bei einer Einsparung von rund 34.000 Euro an Stromkosten wäre eine Amortisierung der Umstellung in etwa elf Jahren erreicht. Es gebe auch Fördermöglichkeiten. Diese liegen in diesem Jahr bei rund 30.000 Euro. Trotz angespannter finanzieller Lage soll die Umrüstung angegangen werden. Einstimmig votierte das Gremium für die Umstellung auf LED-Beleuchtung. Um den Haushalt zu entlasten können die Umrüstungsarbeiten auf mehrere Jahre verteilt werden.