Regensburg. Der Landkreis Regensburg hatte gestern und heute jeweils einen RKI-Inzidenzwert von unter 100. Bleibt dies auch über das Wochenende so und hätte der Landkreis dann am Montag an fünf aufeinanderfolgenden Tagen einen Inzidenzwert unter 100 aufzuweisen, ergäbe sich folgendes Szenario.

Die Inzidenzwert-Unterschreitung an fünf aufeinanderfolgenden Tagen hätte Auswirkung auf drei Regelungsbereiche. Dabei würden die Änderungen – aufgrund der geltenden Bestimmungen – nächste Woche jeweils an verschiedenen Tagen in Kraft treten.

1. Die Regelungen der sogenannten Notbremse könnten ab Mittwoch, 19. Mai, 0 Uhr, aufgehoben werden. Dies betrifft etwa die dann nicht mehr geltende Ausgangssperre, Lockerungen bei der Kontaktbeschränkung, die Öffnung des Einzelhandels mit Terminbuchung aber ohne Testerfordernis, körpernahe Dienstleistungen ohne Testerfordernis oder gegebenenfalls auch Wechselunterricht beziehungsweise Präsenzunterricht mit Mindestabstand an allen Schulen. In den Kindertageseinrichtungen wäre wieder ein eingeschränkter Regelbetrieb möglich.

2. Ab Donnerstag, 20. Mai, 0 Uhr, könnten Außengastronomie und Kulturstätten wieder öffnen sowie Erleichterungen beim Sport gelten. Hier ist aber Voraussetzung, dass das Bayerische Gesundheitsministerium die entsprechende Allgemeinverfügung des Landkreises genehmigt. Auch müsste der Inzidenzwert weiter stabil oder rückläufig sein. Die Allgemeinverfügung würde am 17. Mai dem Gesundheitsministerium vorgelegt. Würde die Genehmigung dann zeitnah erteilt, könnten die Öffnungsschritte ab dem „Tag 8", also ab dem 20. Mai in Kraft treten.

3. Ab Freitag, 21. Mai, 0 Uhr, könnten Beherbergungsbetriebe und weitere touristische Angebote wieder öffnen. Auch wären wieder Proben von Laien- und Amateurensembles zulässig.