Mit 36 Fällen am Mittwoch steigt die Gesamtzahl der Corona-Infektionen auf 7.931. Die Sieben-Tage-Inzidenz, die gestern bei 100,8 lag, steigt um zwei Fälle pro 100.000 Einwohner auf 102,8. Diesen Wert geben heute sowohl das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) als auch das Robert-Koch-Institut (RKI) an.


Zu einer näheren Prüfung führte heute ein positiver Fall am Regental-Gymnasium Nittenau. Da alle Hygieneschutzvorgaben nachweislich eingehalten waren, konnte auf die Qualifizierung als „enge Kontaktpersonen" und damit auf Quarantänemaßnahmen verzichtet werden.

Am heutigen 6. Mai ist die Fünfte Änderung der Zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Kraft getreten. Zählt man nicht nur die bisherigen zwölf Verordnungen, sondern auch alle dazu ergangenen Änderungen durch, haben wir aktuell die 41. Rechtslage zu Corona. Seit Beginn der Pandemie im März 2020 gab es auch wechselnde Bußgeldtatbestände und Bußgeldkataloge.

Insgesamt wurden uns in den letzten 13 Monaten 1.816 Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Corona gemeldet, und zwar überwiegend von den Polizeidienststellen im Landkreis. Entschieden ist im Moment über 1.464 Anzeigen, in anderen Verfahren laufen noch Anhörungen oder Überprüfungen. Bei den abgeschlossenen Verfahren wurde in 1.033 Fällen ein Bußgeldbescheid erlassen, 431 Anzeigen wurden eingestellt. Einstellungen sind dort erfolgt, wo die rechtlichen Möglichkeiten für die Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit nicht gegeben waren, weil ein gesetzlicher Tatbestand nicht erfüllt oder nicht nachweisbar war. Es gab auch Fälle, in denen sich zweifelsfrei geklärt hat, dass ein Verhalten nicht ordnungswidrig war.

Bei den 1.033 ergangenen Bußgeldbescheiden waren die häufigsten Verfehlungen folgende, wobei nachfolgend auch Doppelnennungen enthalten sind:

Verstöße gegen die Ausgangsbeschränkungen

(Verlassen der Wohnung ohne triftigen Grund):                                                            502

Verstöße gegen die Kontaktbeschränkungen   (überwiegend im öffentlichen Raum):  368

Verstöße gegen die Ausgangssperre:                                                                           223

Verstöße gegen die Maskenpflicht:                                                                               187

Bei der Bearbeitung der Bußgeldverfahren ist uns nicht aufgefallen, dass eine bestimmte Altersgruppe besonders betroffen wäre. Die Verstöße verteilen sich auf alle Altersgruppen.

Angezeigt wurden rund 30 gastronomische Betriebe und eine Verkaufsstelle.

Die Höhe der Bußgelder wurde nach dem jeweils im Tatzeitpunkt geltenden Bußgeldkatalog „Corona-Pandemie" bemessen. Bei Mehrfachverstößen erfolgte in der Regel eine Verdoppelung des Bußgeldes.

Gegen 80 Bußgeldbescheide wurde Einspruch eingelegt. Bei Einsprüchen überprüfen wir zunächst nochmals selbst unsere Entscheidung. Halten wir am Bescheid fest, legen wir den Einspruch der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Amberg vor. Hält auch diese den Bußgeldbescheid für richtig, wird der Vorgang dem Amtsgericht Schwandorf zur Entscheidung übermittelt. Dort kann dann ein Verhandlungstermin festgesetzt werden, wobei das Gericht im Regelfall in öffentlicher Sitzung verhandelt. Dann und auch erst in diesem Zeitpunkt können Details bekanntwerden, welche Personen oder welche Gaststätte konkret wann und in welchem Ausmaß gegen welche Vorgaben verstoßen haben.

Informationen zu Corona sind in unserer Landkreishomepage unter dem Button „Coronavirus" zusammengefasst.