Schwandorf. Mit 42 Fällen am Donnerstag steigt die Gesamtzahl der Corona-Infektionen auf 7.796. Die Sieben-Tage-Inzidenz, die gestern bei 100,8 lag, steigt nach übereinstimmenden Angaben von Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) und Robert-Koch-Institut (RKI) auf 105,5. Mit dem Tod einer 94-jährigen Heimbewohnerin steigt die Zahl der Verstorbenen auf 151.


In einer Firma, in der die Testungen noch nicht abgeschlossen sind, sind 35 von 220 Mitarbeitern positiv. Die deutliche Mehrzahl der Fälle betrifft eine Schichtgruppe.

Keine Impfdose soll ungenutzt bleiben

In unserem Impfzentrum ist die logistische Planung so, dass nichts verworfen wird. Sollte jedoch kurzfristig jemand absagen, wird entweder über das Registrierungsportal BayIMCO ein weiterer Termin freigegeben oder es wird kurzfristig an verfügbare Rettungskräfte (z.B. THW, Rettungsschwimmer, Feuerwehr, etc.) verimpft.

Impfnachweis per Impfbuch oder Impfkarte

Zu unserem Erstaunen wurde uns zugetragen, dass manche Geschäfte den Impfnachweis nicht anerkennen würden, weil es sich um eine Impfkarte und nicht um einen Eintrag im gelben Impfbuch handelt. Wir haben diesen Weg gewählt, weil die Impfkarte personalisiert, also genau einer bestimmten Person zugeordnet und deshalb weitestgehend fälschungssicher ist. Dem gegenüber sind die persönlichen Daten wie Name und Geburtsdatum im Impfpass lediglich auf der Vorderseite abgedruckt. Davon, dass die Impfkarte weniger rechtssicher sei, kann also nicht die Rede sein. Wenngleich also eine Ablehnung der Impfkarte durch ein Geschäft nicht sachgerecht ist, ist es freilich möglich, die Impfung auch direkt in den Impfpass eintragen zu lassen. Dies kann jeder niedergelassene Arzt tun, auch der, der die Impfung nicht selbst vorgenommen hat.

Sicherheit in Impfzentren

Die Fernsehsendung REPORT MAINZ hat uns heute im Rahmen einer bundesweiten Umfrage gefragt, ob es bei uns im Landkreis schon Diebstähle von Impfstoff oder Versuche dazu gegeben hat. Das ist nicht der Fall.

Heirat vor dem Standesamt

Bei einer standesamtlichen Eheschließung handelt es sich um die Vornahme einer Amtshandlung im staatlichen Aufgabenbereich und nicht um eine Veranstaltung. Teilnehmen dürfen alle Personen, die für eine rechtswirksame Eheschließung zwingend erforderlich sind. Dies sind der Standesbeamte, die beiden Eheschließenden und ggf. der Dolmetscher. Daneben sind auf Wunsch der Eheschließenden auch ein oder zwei Trauzeugen zulässig. Bei der Festlegung des weiteren Teilnehmerkreises sind die gegenwärtige Pandemielage und die daraus resultierenden inzidenzabhängigen Vorgaben zu beachten. Liegt die Inzidenz über 100, ist derzeit nur der Kontakt mit einer weiteren Person außerhalb des eigenen Haushalts erlaubt. Dies gilt auch vor dem Standesamt. Etwaige Lockerungen aufgrund der erweiterten Teststrategie oder der Teilnahme geimpfter Personen bleiben abzuwarten.

Einführung der Luca-App in den Gesundheitsämtern

Uns erreichen Nachfragen zu dieser App. Sobald alle bayerischen Gesundheitsämter angeschlossen und die notwendigen Schnittstellen geschaffen sind, wird das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege medienwirksam auf die Luca App hinweisen. Dieser zentralen Presseinformation möchten wir nicht vorgreifen. Im Moment haben wir Luca noch nicht im Einsatz.

Informationen zu Corona sind in unserer Landkreishomepage unter dem Button „Coronavirus" zusammengefasst.