Störfallübung bei der Fluorchemie

Stulln. Bestens vorbereitet sind Einsatzkräfte des Landkreises Schwandorf auf einem möglichen Schadensfall bei der Fluorchemie Stulln im dortigen Gewerbepark.

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Gemäß der Störfallverordnung, dem der Betrieb unterliegt, haben rund 250 Einsatzkräfte von Feuerwehr und Rettungsdienst am vergangen Wochenende unter realistischen Bedingungen geübt. Dabei waren die Verantwortlichen um das zuständige Sachgebiet des Landratsamtes Schwandorf (Brand- & Katastrophenschutz) mit dem Verlauf zufrieden. Thomas Holzwarth dankte als Ansprechpartner des Sachgebietes und Organisator bei der Übungsbesprechung am Ende allen Beteiligten Einsatzkräften.

Das Szenario/Ausgangslage.
Am Samstag, 13.10.2018 sind Mitarbeiter der Fluorchemie Stulln während des laufenden Betriebs damit beschäftigt, an der Produktionsanlagen kleine Reparaturarbeiten auszuführen. Kurz vor 8:00 Uhr bemerken sie ein starkes Vibrieren im Rohrleitungssystem und kurz darauf einen lauten Knall. Im hinteren Bereich des Ofens sehen sie eine weiße Rauchwolke, die sich schnell ausbreitet und vernehmen ein lautes Zischen. Sofort alarmieren die Arbeiter das Personal in der Warte und bringen sich in Sicherheit. Die zuständige Integrierte Leitstelle (ILS) Amberg alarmierte daraufhin die örtlich zuständigen Feuerwehren entsprechend dem Sonderalarmplan für Störfallbetrieben. Bei Eintreffen der Übungsteilnehmer am vermeintlichen Schadensort stellte man zahlreiche verletzte fest.

Übungsverlauf.
Nach dem Eintreffen der Feuerwehr Stulln, als örtlich zuständige Feuerwehr, begannen man mit der Erkundung sowie der entsprechender Aufgabenverteilung. Der Rettungsdienst übernahm umgehend die vermeintlich verletzten Personen, die vorab mit Theater Blut und Verletzungsmustern vorbereitet wurden. Nachdem es sich um einen Störfallbetrieb handelte erteilte das Landratsamt Schwandorf dem zuständigen Kreisbrandinspektor Johann Gietl aus Nabburg die Aufgabe als örtlicher Einsatzleiter (ÖEL). Parallel wurde die Einsatzleitung im Feuerwehrgerätehaus Stulln aufgebaut. Hierbei wirken alle beteiligten Organisationen und Behörden, wie Feuerwehr, Rettungsdienst sowie die Polizei mit. Diese unterstehen entsprechend der gesetzlichen Regelung dem Örtlichen Einsatzleiter.

An der Einsatzstelle wurde indes durch den Abc-Zug des Landkreises Schwandorf (Stationiert bei der Feuerwehr Teublitz) sowie dem Abc-Zug des Landkreises Cham eine Dekontaminationsstelle aufgebaut um die Personen vom freigesetzten Schadstoff zu befreien. Der Rettungsdienst konnte anschließend die verletzten Personen entsprechend versorgen und zum Abtransport in die nahegelegenen Krankenhäuser vorbereiten.

Hintergrund. Die Störfallverordnung
Die Störfallverordnung enthält Vorschriften zur Verhinderung von Störfällen und zur Begrenzung ihrer Auswirkungen auf Menschen, Umwelt und Sachgüter. Die Vorschriften gelten für Betriebsbereiche, wenn die dort vorhandenen gefährlichen Stoffe bestimmte in der Verordnung genannte Mengenschwellen erreichen oder überschreiten. Je nach Art und Menge dieser vorhandenen Stoffe ergeben sich sog. Grundpflichten für den Betreiber, wie z. B. die Erstellung eines Konzepts zur Verhinderung von Störfällen, oder sog. erweiterte Pflichten, wie die Erstellung eines Sicherheitsberichts durch den Betreiber oder die Erstellung externer Alarm- und Gefahrenabwehrpläne durch die Behörde.

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