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Nittenau. Die Polizei weist darauf hin, dass die Einbahnstrassenregelung auf der „Großen Regensbrücke“ in Nittenau geändert wurde. Seit 23.10.18 kann die „Große Regensbrücke“ nur noch stadteinwärts also in Fahrtrichtung Stadtmitte befahren werden.

 

 

Dies ist eindeutig durch Zeichen 267 (Verbot der Einfahrt) geregelt und wird auch mehrfach vorher angekündigt.

Die Polizei Nittenau wird in der Anfangszeit Kontrollen durchführen. Ein Verstoß wird mit mindestens 25 € geahndet.