Hasenpest im Landkreis offiziell bestätigt.

Positive Untersuchungsbefunde an Mensch und Tier haben den Verdacht auf Tularämie (Hasenpest) bestätigt, wie das Landratsamt Schwandorf am Montag mitteilte.

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In der Zeit vom 4. bis 8. November wurden elf Personen mit Verdacht auf Tularämie im Klinikum St. Marien in Amberg aufgenommen. Es handelt sich dabei um neun Jäger und um zwei Personen, die im Wildbearbeitungsbetrieb im Zusammenhang mit der Weiterverarbeitung der Hasen in Kontakt mit dem Fleisch gekommen waren. Aktuell befinden sich drei dieser elf Personen im Krankenhaus. Acht Jäger konnten am 8. November entlassen werden. Nachuntersuchungen werden vom Gesundheitsamt Schwandorf durchgeführt. Der letzte der bei der Jagd am 27. Oktober im Raum Nabburg erlegten acht Hasen konnte von den Veterinär- und Gesundheitsbehörden am 09. November sichergestellt werden. Damit ist kein Hase mehr in Umlauf. Am Landratsamt besteht deshalb Zuversicht, dass es zu keinen weiteren Erkrankungen mehr kom-men wird, wenngleich im Hinblick auf die Inkubationszeit noch nicht von einer sicheren Entwarnung gesprochen werden kann.

Am Robert-Koch-Institut in Berlin wurde bei zwei der bisher elf untersuchten Patienten ein deutlicher Titeranstieg von Antikörpern gegen die Hasenpest festgestellt. Bei vier weiteren Patienten deutet sich ein entsprechender Anstieg an. Somit liegen die ersten serologischen Bestätigungen für die Tularämie bei den Betroffenen vor. Neben den humanmedizinischen Proben wurden auch Gewebeproben bei den erlegten Hasen genommen. Die veterinärmedizinischen Untersuchungen haben bei einem der sieben bislang getesteten Hasen den Nachweis der Tularämie erbracht. Der zuletzt sichergestellte Hase wird heute in die Pathologie beim Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit in Erlangen ver-bracht. Getestet wurden auch die Seren von neun an der Jagd beteiligten Hun-den. Drei dieser Proben waren positiv, das heißt, die Hasenpest wurde auch in diesen Fällen nachgewiesen. 

Das Landratsamt hat ein Merkblatt für alle Jagdausübenden erstellt, das an die Jäger im Landkreis verteilt wurde und auch in die Homepage des Landkreises eingestellt ist. Allen Jägern wird dringend angeraten, beim Versorgen von erlegten Hasen Einmalhandschuhe und staubdichte Atemmasken zu tragen. Wildbret kann bedenkenlos verzehrt werden, wenn es vorher ausreichend erhitzt wurde. Die Gefahr für Hunde, die etwa von Spaziergängern geführt werden und nicht direkt an der Jagd beteiligt sind, wird von den Veterinärbehörden als gering eingeschätzt. Sind Hunde dennoch erkrankt, zeigen sie unter anderem Appetitlosigkeit, Fieber und eine Schwellung der Lymphknoten.

Das Landratsamt rät allen Spaziergängern, sich von Wildtieren fern zu halten. Das gilt insbesondere dann, wenn sich Wildtiere nicht artgerecht verhalten. Im Normalfall wird ein Wildhase, der einen Menschen sieht, davonlaufen. Verliert er infolge einer Erkrankung die natürliche Scheu, soll der Mensch gleichwohl Abstand halten. „Bitte kein Selfie“, bringt Pressesprecher Hans Prechtl die Verhal-tungsmaßregel gegenüber einem Wildhasen auf den Punkt.

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