Rauchmelder retten Leben – besonders zur Weihnachtszeit – Jeder Dritter Atemzug mit Brandrauch kann tödlich

Landkreis Schwandorf. Jetzt beginnt sie wieder, die Adventszeit – herrlich geschmückte Adventsgestecke, Kerzen im ganzen Haus und zu guter Letzt ein wunderbarer Christbaum im Wohnzimmer. Doch so schön sie auch ist diese „stade Zeit" – so gefährlich kann sie auch werden untermauert Hans-Jürgen Schlosser, Pressesprecher der Feuerwehren im Landkreis Schwandorf.


Schneller als sonst kann ein gedankenloser Moment in einer Katastrophe enden. Die Kerze am Adventskranz nicht abgelöscht und das Zimmer, wenn auch nur kurz verlassen – ein kurzer Augenblick, ein kleiner Windstoß und das Zimmer steht in Flammen. Eine große Gefahr bei Bränden geht nicht in erster Linie vom Feuer, sondern vom Brandrauch aus. Drei Atemzüge können schon tödlich sein – besonders gefährlich ist es, wenn der Brand in der Nacht ausbricht. Der Rauch kann sich dann ungehindert ausbreiten und wird von den Schlafenden nicht wahrgenommen, weil auch der menschliche Geruchssinn schläft. „Der Anteil der Brandtoten ist mit 70 Prozent in der Nacht deutlich höher als am Tag.", so Schlosser. In diesem Fall können Rauchwarnmelder die Schlafenden rechtzeitig vor der Gefahr warnen. Diese kleinen Geräte, die es schon für wenig Geld zu kaufen gibt, können Leben retten. Die nützlichen und oft lebensrettenden Rauchwarnmelder in der Wohnung verringern das Risiko einer Rauchgasvergiftung enorm, weil sie rechtzeitig bei einem Brand Alarm geben.


 Wenn Sie noch nicht wissen, was Sie schenken wollen. Haben Sie schon einmal an einen Rauchwarnmelder als Geschenk gedacht? Rauchmelder retten Leben! Nicht umsonst lautet ein Motto: „Die Feuerwehr hilft – vorbeugen musst Du!". Sie sollten deshalb in keinem Kinderzimmer und in keinem Schlafzimmer fehlen und sind das ideale Geschenk zu Weihnachten oder zum Nikolaus. 

 
Hintergrund: 

Der Bayerische Landtag hat am 29.11.2012 mit dem Gesetz zur Änderung der Bayerischen Bauordnung und des Baukammerngesetzes beschlossen, für Neubauten und den Bestand von Wohnungen eine gesetzliche Rauchwarnmelderpflicht einzuführen. Der neue Art. 46 Abs. 4 Bayerische Bauordnung (BayBO) erhöht den Brandschutz von Wohnungen durch eine Verpflichtung zur Schaffung einer Frühwarneinrichtung, mit der Wohnungs-brände frühzeitig bemerkt und Menschleben gerettet werden können.

Ab wann gilt die Verpflichtung? 

Für neue Wohnungen gilt die Verpflichtung mit Baubeginn ab dem 01.01.2013.

Wer ist für die Installation und Betriebsbereitschaft verantwortlich? 

Für die Installation der Rauchwarnmelder sind die Bauherren und bei vorhandenen Wohnungen die Eigentümer verantwortlich. Die Verpflichtung der Eigentümer erstreckt sich auch auf den Austausch nicht mehr funktionstüchtiger Rauchwarnmelder durch neue Geräte. Der Einbau von Rauchwarnmeldern ist, wie für auch für andere Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung, nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b BayBO verfahrensfrei. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst. Bei Mietwohnungen liegt es also in der Regel in der Verantwortung der Mieter als den Wohnungsbesitzern, zum Bei-spiel einen Batteriewechsel an den Rauchwarnmeldern rechtzeitig durchzuführen.

Eine staatliche Überprüfung des Einbaus und wiederkehrende Kontrollen, wie sie die Sicherheitsanlagenprüfverordnung für sicherheitstechnische Anlagen in Sonderbauten vorschreibt, sind – schon wegen des unverhältnismäßigen Aufwandes, den eine derartige Regelung bedeuten würde – nicht vorgesehen.

Es liegt in der Verantwortung der jeweiligen Verpflichteten, für die Installation sowie für die Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder Sorge zu tragen.

Wo müssen Rauchwarnmelder installiert werden? 

In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Grundsätzlich gehören Rauchwarnmelder an die Zimmerdecke, da sich Brandrauch immer zuerst unter der Decke sammelt. Bei offenen Verbindungen innerhalb der Wohnung, wie bei Treppen über mehrere Geschosse, ist mindestens auf der obersten Ebene ein Rauchwarnmelder zu installieren.

Was muss beim Kauf beachtet werden? 

Rauchwarnmelder, die in Deutschland in Verkehr gebracht und gehandelt werden dürfen, müssen eine CE-Kennzeichnung mit Angabe der nach der Bauproduktenrichtlinie harmonisierten Produktnorm DIN EN 14604 „Rauchwarnmelder" tragen.

Wie müssen Rauchwarnmelder installiert und betrieben werden? 

Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Genaue Angaben zur Standortwahl, Montage und Wartung sind in den Herstelleranweisungen enthalten, die zusammen mit den Rauchwarnmeldern geliefert werden müssen. Nach diesen Anleitungen können Rauchwarnmelder von Jedermann einfach mit Schrauben, Dübeln oder Spezialklebstoff montiert werden; eine Fachkraft ist weder für das Installieren noch für das Warten erforderlich.

Allerdings müssen die Informationen der Hersteller auch den Mietern bereitgestellt werden, damit sie die in der Regel jährlich erforderliche Inspektion der Rauchwarnmelder und die Funktionsprüfung der Warnsignale sowie gegebenenfalls den Austausch der Batterien durchführen können.

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