Regensburg/Schwandorf. Die Notfallsanitäter in den Rettungsdienstbereich Regensburg und Schwandorf haben ihre Delegationsschreiben erhalten. Der Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Nordoberpfalz, die Integrierte Leitstelle Nordoberpfalz sowie die Johanniter im Rettungsdienstbereich sind stolz darauf, in ihren Reihen derart qualifizierte Mitarbeiter zu haben.


In einer kleinen Feierstunde wurden die ersten Urkunden (Delegationsschreiben) durch den stellvertretenden Leiter der ILS Nordoberpfalz Robert Schmid und die Ärztliche Leiterin Rettungsdienst Dr. Gudrun Graf überreicht. Frank Zirngibl, Leiter des Rettungsdienstes Ostbayern der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. bedankte sich im Namen seiner Mitarbeiter für diese Wertschätzung und betonte, dass dadurch der Rettungsdienst in Bayern einen großen Meilenstein setzt und somit die bestmöglichste Versorgung für die Bevölkerung in Landshut gewährleistet werden könne.

Der Notfallsanitäter ist die höchste nicht akademische medizinische Qualifikation im Rettungsdienst, die in Deutschland seit 2014 existiert und derzeit in Medien und Politik sehr präsent ist. Hintergrund ist die Kompetenzerweiterung der Notfallsanitäter im Einsatz um dadurch besser Hilfe leisten zu können und dennoch rechtlich abgesichert zu sein.

Der Beruf des Notfallsanitäters, in Deutschland als „NotSan" abgekürzt, hat den bisherigen Rettungsassistenten als höchste berufliche und nicht ärztliche Qualifikation im Rettungsdienst 2014 abgelöst. Der Notfallsanitäter hat eine grundsätzliche Ausbildungsdauer von drei Jahren und im Gegensatz zu den ehemaligen Rettungsassistenten weitreichendere Kompetenzen im Rettungsdienst.

Die erweiterten Kompetenzen der Notfallsanitäter stellen dabei keine Konkurrenz für die Notärzte dar. Notfallsanitäter und Notärzte ergänzen sich im Rettungseinsatz und arbeiten gemeinsam zum Wohle des Patienten. Die zusätzlichen Kompetenzen sind hilfreiche Ergänzungen in der präklinischen Versorgung der Notfallpatienten.

In Bayern bekommen die bayerischen Notfallsanitäter seit Dezember 2019 im Rahmen der Notkompetenz einige, ehemals ausschließlich ärztliche Maßnahmen, von den zuständigen Ärztlichen Leitern (ÄLRD) ihrer Rettungsdienstbereiche delegiert. Dies sind beispielsweise das Legen eines intravenösen Zuganges, die Anlage einer Infusion bei verletzen Personen, die Anlage einer Infusion und die Verabreichung von bestimmten Schmerzmitteln bei isolierten Extremitätenverletzungen, außerdem Infusion und Schmerzmittelverabreichung bei isolierten Verbrennungen oder Verbrühungen, eine Infusionsanlage und Glukosezuführung bei Unterzuckerung (Hypoglykämie) sowie bei Verdacht auf Sepsis, die Anlage eines intravenösen Zuganges und einer Infusionstherapie. Diese als sogenannte „2c-Maßnahmen" titulierten Zustandsbilder, bei denen der NotSan eigenverantwortlich und ohne Notarzt handelt, müssen vom jeweiligen ÄLRD des Rettungsdienstbereiches in der Anwendung delegiert und überwacht werden.

Jeder der 26 Rettungsdienstbereiche in Bayern hat jeweils einen ÄLRD, lediglich München und Nürnberg haben aufgrund der Größe des Einsatzbereiches jeweils zwei ÄLRD, die für „ihre" Notfallsanitäter verantwortlich sind.

Weitere Informationen zum Thema erhalten Sie bei Frank Zirngibl, Leiter des Johanniter-Rettungsdienstes in Ostbayern, unter 0941 46467-160.